Alarmwege im Feuerwehrhaus
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Alarmwege im Feuerwehrhaus

Alarmwege im Feuerwehrhaus müssen nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.

Hieraus ergibt sich für die Alarmwege, dass

  • diese nicht vor die Feuerwehrfahrzeuge geführt werden dürfen (Kreuzungsfreiheit der Fußwege mit den Fahrwegen der aus­fahrenden Feuerwehrfahrzeuge),
  • Bodenbeläge eben, ausreichend rutschhemmend und frei von Stolperstellen sind,
  • diese ausreichend breit und deren Durchgänge ausreichend hoch sind,
  • keine Gegenstände darauf abgestellt werden,
  • sie möglichst geradlinig verlaufen,
  • sie nicht über Treppen oder Ausgleichsstufen führen,
  • Begegnungsverkehr der Einsatzkräfte vermieden wird, z. B. durch Richtungsverkehr für Personen,
  • sie ausreichend beleuchtet sind,
  • lichtdurchlässige Flächen, wie z. B. in Türen, bruchsicher gestaltet oder gegen eindrücken geschützt sind und
  • größere Glasflächen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sind.

Um sicherzustellen, dass die Feuerwehrangehörigen nicht durch Fahrzeugbewegungen ausfahrender Feuerwehrfahr­zeuge gefährdet werden, müssen die Alarmzugänge in die Fahr­zeughallen immer hinter die Feuerwehrfahrzeuge führen, damit die Fußwege kreuzungsfrei zu den Fahrwegen verlaufen.

Geländer zum Absperren des Verkehrsweges vor den Feuerwehr­fahrzeugen sollten nur eine Alternative darstellen, wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung zur Schaffung eines geeig­neten anderen Zuganges nicht möglich ist. Diese Notlösung muss durch entsprechende Unterweisungen der Feuerwehrangehörigen ergänzt werden.

Geradlinige und ständig freigehaltene Verkehrswege sind erfor­derlich, damit die Einsatzkräfte auf direktem Wege zu den Fahr­zeugen gelangen können. Eine farbliche Kennzeichnung der Verkehrswege ist empfehlenswert.

Sollen auch Lagermöglichkeiten in der Fahrzeughalle vorgese­hen werden, sind bereits bei der Planung die dafür erforderlichen Flächen zusätzlich zu berücksichtigen.

Auf Treppen und Stufen im Alarmweg ist im Feuerwehrhaus zu verzichten, da sie zu den unfallträchtigsten Orten gehören. Die Unterbringung der Einsatzkleidung in oberen Stockwerken ist deshalb ungeeignet.


Das Anrücken der Einsatzkräfte ist in Form einer auf die Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu bewerten. Wirksame Maßnahmen zur Erfüllung von Sicherheit und Gesundheit sind von den Trägern des Brandschutzes, somit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Unterstützung der Leitungen der Feuerwehr, durchzuführen und stetig zu verbessern. Die sicherheitstechnische Beratung erfolgt dabei beispielsweise durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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Sprechertext zum Video

Mein Name ist Florian. Ich möchte Ihnen heute das sichere Anrücken zum Feuerwehrhaus erläutern.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 49, die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. Dort findet man im § 12 Bauliche Anlagen unter dem Absatz 1 folgende Forderung:

„Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.“ Hierbei ist zu beachten, dass baurechtlicher Bestandsschutz im Arbeitsschutzrecht nicht anwendbar ist.

Das Anrücken der Einsatzkräfte ist in Form einer auf die Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu bewerten. Wirksame Maßnahmen zur Erfüllung von Sicherheit und Gesundheit sind von den Trägern des Brandschutzes, somit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Unterstützung der Leitungen der Feuerwehr, durchzuführen und stetig zu verbessern. Die sicherheitstechnische Beratung erfolgt dabei durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die folgenden Punkte sind bei der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Maßnahmen zu betrachten:

  • Alarmparkplätze
  • Verkehrswege der anrückenden Kräfte
  • Verkehrswege der abrückenden Kräfte 
  • Öffentlicher Bereich wie Bürgersteige und Straßen
  • Beleuchtung notwendiger Bereiche
  • Bodenbeschaffenheit
  • Stolperstellen 

Es gibt einen Einsatz, und die freiwilligen Feuerwehrkräfte werden in Kürze anrücken. Doch bevor sie dies tun können, ist Folgendes zu beachten:

Der Einsatz beginnt nicht erst vor dem Feuerwehrhaus, sondern schon deutlich früher. Aber starten wir mal gemeinsam am Anfang. 

Das ist Stephan. Er ist ehrenamtliches Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ab jetzt ist Stephan, wenn er sich auf den Weg zum Feuergerätehaus begibt, bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Er startet von zuhause in Richtung Feuerwehrhaus. Gut, dass er trotz der Eile geeignetes Schuhwerk auf dem Weg zur Wache angezogen hat. Hausschuhe oder Flip-Flops sind da nicht zu empfehlen.

Das ist Dennis. Er ist ebenfalls ein ehrenamtliches Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr. Die Alarmierung erreichte ihn auf der Arbeitsstätte. Er fährt mit seinem Fahrrad zum Feuerwehrhaus und ist ebenfalls, seitdem der Melder Alarm schlug und er sich auf den Weg gemacht hat, bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Gut, dass er trotz Eile an seinem Helm gedacht hat und mit einem verkehrssicherem Fahrrad fährt . Es werden noch viele weitere Frauen und Männer gleich am Feuerwehrhaus ankommen.

Ein Mitglied der Einsatzabteilung, das alarmiert wurde, wird aber nicht zum Einsatz kommen, da Alkohol bei einer Geburtstagsfeier getrunken wurde. Die Leitung der Feuerwehr hat hier per Dienstanweisung den Umgang mit Alkohol festgelegt.

Weiterhin wurde von der Leitung der Feuerwehr bestimmt, dass Einsatzkräfte mit ihren privaten Fahrzeugen ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten zum Feuerwehrhaus fahren.

Es ist wichtig, dass alle Feuerwehrangehörige „Sicher und Gesund“ den Einsatz erreich  en und auch wieder zurückkehren können. Viele Unfälle und Verletzungen, die der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet werden, passieren schon vor dem Eintreffen am Feuerwehrhaus oder Einsatzfahrzeug.

So, jetzt geht es für Dennis und Stephan aber weiter ins Feuerwehrhaus. 

Die Eingangstür im Alarmweg sollte feststellbar sein und nicht so aufschlagen, dass andere Personen davon getroffen werden können.

Zudem helfen ausreichend große und sinnvoll angeordnete Sauberlaufzonen, damit z. B. Regennässe, Schnee oder Schmutz begrenzt werden. Auch hier sollte die Beleuchtung automatisch mit der Alarmierung oder per Bewegungsmelder angehen, damit keiner im Dunkeln nach einem Lichtschalter suchen muss.

Geeignete Bodenbeläge sowie freie, ausreichende Verkehrswege in den Fluren müssen vorhanden sein. Verglasungen in Verkehrs- und Fluchtwegen müssen bruchsicher ausgeführt sein.

In den Umkleiden sollte keine Kleidung, Stiefel oder beispielsweise Taschen auf dem Boden liegen. Das Umkleiden von mehreren Personen gleichzeitig sollte so gestaltet sein, dass nicht alle an einer Stelle stehen, sondern genügend Patz vorhanden ist. Dies kann organisatorisch durch die Löschzugführung vor Ort mit der Vergabe der Spinde geschehen. Das Vorhandensein geeigneter Umkleideräume und Spinde wird dafür natürlich vorausgesetzt.

Schauen wir uns das Ganze noch einmal in Echtzeit aus der Vogelperspektive an, denn mit über 20 Einsatzkräften sieht man schnell, warum eine vernünftige Planung und auch die Ertüchtigung vorhandener Feuerwehrhäuser für ein sicheres Tätigwerden der Einsatzkräfte wichtig und sinnvoll ist.

Zu diesem Einsatz kommen 21 Feuerwehrangehörige, die die Umkleide für Herren nutzen. 4 rüsten sich in der Damenumkleide aus. Ein Unterschied zum Umkleiden in gewerblichen Unternehmen liegt darin, dass sich im Alarmierungsfall unter hohem Zeitdruck mehrere Personen gleichzeitig in den Umkleideräumen umziehen müssen.

Gute Feuerwehrhäuser helfen, Unfälle von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Ziel ist es, dass nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Rettenden sicher und gesund tätig werden können.

So, jetzt sind sie unterwegs auf dem Weg zum Einsatzort. Doch wie sie dahinkommen oder was sie da machen, ist ein anderes Thema und wird in einem anderen Video gezeigt.

Weitere Hinweise, Informationen und Quellen finden Sie auf diesem Portal.


Sind in alten Bausubstanzen Höhenunterschiede im Alarmweg nicht vermeidbar, müssen Stufen gut wahrnehmbar sein. Vor­zugsweise sind Höhenunterschiede durch Rampen oder Schrä­gen auszugleichen.

Es ist auch darauf zu achten, dass im Feuerwehrhaus für die Alarmwege ein Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte eingerich­tet ist. Damit soll vermieden werden, dass bereits umgekleidete und noch ankommende Feuerwehrangehörige zusammensto­ßen. Deshalb soll der Eingang in den Umkleidebereich getrennt sein von dem in Richtung Fahrzeughalle führenden Ausgang.

Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gegenüber bewegten Fahrzeugen und Personen wird durch eine kreuzungsfreie Ge­staltung der Alarm- und Fahrwege sowie einen Richtungsver­kehr für die Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus erreicht. Die Ver­kehrswege müssen frei von Gegenständen und gut passierbar sein. Auf Treppen und Stufen in Alarmwegen ist zu verzichten.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Alarmwege im Feuerwehrhaus“ ist der Ziffer 2.1.1 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.

Stand: 09/2020
Webcode: w86