Übungshof
FW

Übungshof

Der Übungshof muss so gestaltet sein, dass Ausbildungen und Übungen sicher durchgeführt werden können. Eine Ge­fährdung insbesondere durch im Einsatzfall bewegte Fahr­zeuge ist zu vermeiden.

Zur Planung eines Übungshofes können Hinweise der DIN 14092-1 entnommen werden.

Danach sollte je Übungsgrup­pe eine Fläche von mindestens 250 m² vorgesehen werden.

Auch die Übungsflächen sollen trittsicher und frei von Stolperstellen und erforderlichenfalls ausgeleuchtet gestaltet sein.

Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Übungshof“ ist der Ziffer 1.5 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.

Stand: 07/2019
Webcode: w98