Auf dem Wasser
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Auf dem Wasser

Für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten auf dem Wasser setzen die Feuerwehren überwiegend Boote ein. Bootsführer und Mannschaft müssen für Einsätze auf dem Wasser ausgebildet sein und zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten benutzen.

Gefährdungen entstehen bei Einsätzen auf dem Wasser insbesondere

durch Bedingungen der Witterung oder des Gewässers, z. B.

  • Winddruck und Wellenschlag,
  • schlechte Sicht, z. B. bei Regen, Nebel, Schnee,
  • Hindernisse, Treibgut, Eisgang, Untiefen,
  • gefährliche Strömungsverhältnisse,

wenn Boote auf dem Wasser manövrierunfähig sind oder kentern können, z. B. durch

  • Ausfall des Antriebes,
  • Kollision,
  • Überladung,

wenn Rettungswesten bei Einsätzen auf dem Wasser nicht zur Verfügung stehen oder nicht benutzt werden.

Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebsmittel benutzt werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen. Boote für die Feuerwehr müssen auch in vollgeschlagenem Zustand schwimmfähig und so gestaltet und ausgerüstet sein, dass sie den Anforderungen an Feuerwehreinsätze genügen.

Geeignete Auftriebsmittel zum Schutz gegen Ertrinken sind ohnmachtssichere, selbsttätig wirkende Rettungswesten. Auftrieb und Funktion werden über ein vollautomatisches Aufblassystem erzeugt oder sind wie bei Feststoff-Auftriebswerkstoffen ständig gegeben.

Stehen Rettungswesten bei Einsätzen an Gewässern nicht zur Verfügung oder besteht einsatzbedingt trotz Tragens von Rettungswesten die Gefahr des Ertrinkens, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen, z. B. durch Anseilen der Einsatzkräfte. Dies gilt z. B., wenn Personen im Wasser auf Grund starker Strömung in Rohrleitungen, Düker oder Durchlässe gezogen werden und ertrinken können.

Achtung: Beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung kann eine Seilsicherung jedoch lebensgefährlich sein. Gerät die Einsatzkraft unter Wasser zieht sie die vollgelaufene Wathose in Kombination mit dem dann straffen Seil der Sicherung nach unten. Daher ist beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung eine Rettungsweste mit 275 kN Auftrieb oder eine Seilsicherung mit Schnelltrennungseinrichtung durch den Träger zu bevorzugen.

Rettungswesten der Gruppe 150 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-3 sind zum Schutz gegen Ertrinken bei üblicher persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-2 sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen getragen werden müssen, z. B. Feuerwehrüberjacke, Pressluftatmer.

Beeinträchtigungen und Behinderungen durch Rettungswesten können vermieden werden, wenn Rettungswesten gewählt werden, die bei geringem Gewicht einen ausreichenden Auftrieb haben, nicht unnötig sperrig sind und freie Beweglichkeit ermöglichen, z. B. vollautomatische Aufblassysteme.

Rettungswesten müssen mindestens einmal jährlich von einer dazu befähigten Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Über die Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Bezüglich der Pflege, Reinigung und Nutzung sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

Boote sind für den Feuerwehreinsatz geeignet, wenn sie z. B. DIN 14 961 „Boote für die Feuerwehr“ entsprechen. Boote, die auf stark strömenden Gewässern eingesetzt werden, müssen mit Motorantrieb ausgerüstet sein. Dies gilt z. B. für Gewässer mit einer Fließgeschwindigkeit von mehr als 3 m/s.

Zum Führen von Booten mit Motor und mehr als 3,68 kW (5 PS) ist eine amtliche Fahrerlaubnis des Bootsführers erforderlich. Die Art der amtlichen Fahrerlaubnis ist abhängig von dem zu befahrenden Gewässer oder der Schifffahrtsstraße. Zur Bedienung von Booten dürfen nur Personen eingesetzt werden, die an dem Bootstyp ausgebildet wurden.

 

Feuerwehrangehörige müssen schwimmen können, wenn sie auf Booten eingesetzt werden. Die Schwimm- und Manövrierfähigkeit von Booten darf durch den Transport von Gerät und Material nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Bootsbeladungen sind gleichmäßig zu verteilen und gegen Verrutschen zu sichern. In Boote darf man nicht hineinspringen. Besteht bei Einsätzen auf dem Wasser die Gefahr von Kopfverletzungen, muss Kopfschutz benutzt werden, z. B. bei Gefahr durch Anstoßen, herabfallende oder pendelnde Gegenstände.

Der vorstehende Text ist größtenteils dem Abschnitt C27 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 03/2021
Webcode: w257