Erden bzw. Bahnerden von spannungsführenden Oberleitungen im Gleisbereich der Deutschen Bahn AG
Die Eisenbahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln in Deutschland. Der Bahnbetrieb zeichnet sich, gerade im Vergleich mit dem Straßenverkehr, durch eine sehr hohe vorbeugende und präventive Sicherheit bzw. Sicherheitssysteme aus. Trotz dieser hohen Sicherheit können jedoch auch im Bereich der Eisenbahnunternehmen Maßnahmen zur Hilfeleistung durch die zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erforderlich werden.
Im Zuge solcher Maßnahmen und Ereignisse kommen in erster Linie Feuerwehren und Rettungsdienste zum Einsatz, die durch die Regelungen in den landeseigenen Brandschutzgesetzen und deren nachfolgenden Verordnungen und Ausführungen auch die Zuständigkeit für die Durchführung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf Anlagen von Eisenbahnen haben.
Unabhängig von der Zuständigkeit der Länder und ergänzend dazu sind aber auch alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland verpflichtet, bei Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mitzuwirken. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), das durch jedes Eisenbahnunternehmen in Deutschland, das heißt nicht nur durch die Deutsche Bahn AG, zu beachten und umzusetzen ist.
Weitere Ausführungen dazu, wie die Mitwirkungspflicht der Eisenbahnunternehmen umzusetzen ist, enthält das Gesetz nicht.