Aufbau, Übernahme und Organisation von RHOT-Facheinheiten
1. Aufbau / Übernahme einer Facheinheit Rettungshunde - Ortungstechnik (RHOT) bei der Feuerwehr
1.1 Die Facheinheit RHOT ist eine selbstständige Einheit in der Feuerwehr
Die Hundeführer werden Mitglieder der Feuerwehr und sind so bei Einsätzen und Übungseinheiten durch die Feuerwehr-Unfallkasse versichert. Sie durchlaufen die Feuerwehrgrundausbildung nach FwDV2.
Die Hunde sind und bleiben Eigentum der Hundeführer und werden von diesen versichert und versorgt. Eine Zusatzversicherung der Gemeinde für die Hunde (Tierarztkosten usw.) ist wünschenswert, aber keine Pflicht.
1.2 Rechtslage
Nach den landesrechtlichen Regelungen (Aufgaben der Feuerwehr im Landesfeuerwehrgesetz) haben die Feuerwehren einen gesetzlichen Auftrag bei Einsturz, Explosion und Überschwemmung. Die Trümmersuche (biologische und technische Ortung) zählt zur technischen Hilfeleistung und komplettiert die Hilfeleistungsfähigkeit der Feuerwehren bei solchen Einsätzen.
Einsätze in den Sparten Flächensuche, Mantrailing, Wasserortung und Fährte können unter der Allgemeinen Hilfeleistung subsumiert werden. Einsätze in diesen Sparten erfolgen hauptsächlich bei der Amtshilfe für die Polizei.
Daraus folgt, es kann keine RHOT-Facheinheit im DFV geben, die keine Trümmerhunde vorhält.