Betreuungsmaßnahmen der Jugendfeuerwehr bei einem mehrtägigen Aufenthalt
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Betreuungsmaßnahmen der Jugendfeuerwehr bei einem mehrtägigen Aufenthalt

Die Jugendfeuerwehr umfasst Mädchen und Jungen ab dem zehnten Lebensjahr. Bei einem mehrtägigen Ausflug kommt es häufig vor, dass die Freiwillige Feuerwehr keine weiblichen Betreuerinnen stellen kann. Häufig wird hier auf die Partnerinnen oder Mütter zurückgegriffen. Sofern die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr diese Personen heranzieht, als Begleitung in einer bestimmten Zeit mitzufahren, werden diese für die Freiwillige Feuerwehr tätig und sind grundsätzlich in dieser Eigenschaft versichert.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

Stand: 11/2024
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