Eigenwirtschaftliche Tätigkeit
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Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die zum Zwecke privater Interessen verrichtet werden und nicht dem Feuerwehrdienst hinzugerechnet werden können. Zu den unversicherten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten zählen in der Regel Schlafen, Essen, Trinken, Verrichtung der Notdurft oder z.B. Zigarettenholen.

Keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit liegt aber z.B. bei der Essensaufnahme während eines längeren Löscheinsatzes vor. Hier besteht ausnahmsweise Versicherungsschutz auch beim Essen und Trinken, da die örtlichen und zeitlichen Umstände der Nahrungsaufnahme überwiegend einsatzbedingt bestimmt sind. Wenn also ein Feuerwehrangehöriger sein Essen in so einem Fall hektisch herunterschlingt und sich dabei verschluckt, ist er versichert. Ähnliches gilt auch für die einsatzbedingte Verrichtung der Notdurft.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

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