Ende des Übungsdienstes
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Ende des Übungsdienstes

Der Übungsdienst wird von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr oder durch ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied der Feuerwehr offiziell beendet. Ein gemeinschaftliches Beisammensein im Anschluss daran ohne einen feuerwehrdienstlichen Hintergrund ist demnach unversichert.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

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