Der Verein „Solidaritätsfonds der Feuerwehren in NRW e. V.“ verfolgt den Zweck der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes und der Unfallverhütung, der Förderung der Wohlfahrt sowie der Rettung aus Lebensgefahr. Der Satzungszweck wird u. a. verwirklicht durch die persönliche Unterstützung von Angehörigen eines in Ausübung des Feuerwehrdienstes oder der Verbandstätigkeit zu Tode gekommenen Mitgliedes der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, FF, Werkfeuerwehr), der Aufklärung und Vermeidung von derart folgenschweren Unfällen sowie der finanziellen Unterstützung der Hinterbliebenen, wenn eine Entschädigungsleistung durch die Unfallkasse NRW oder einen anderen Träger nicht erbracht wird, weil die für diese geltenden gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Durch die sofortige Bereitstellung von finanziellen Mitteln sollen die durch den Todesfall entstehenden Härten vermieden bzw. gemindert werden. Der Solidaritätsfonds ist keine zusätzliche Lebens- oder Sterbeversicherung. Weiter können Zahlungen zur Vermeidung von sonstigen unbilligen Härten an Feuerwehrangehörige oder deren Angehörige auch ohne Vorliegen eines Todesfalles erfolgen.
Zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds ist durch die Antragsberechtigten über den zuständigen Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband ein formloser schriftlicher Antrag an den Vorstand des Vereins zu richten.
Mehr erfahren Sie unter: https://www.feuerwehrverband.nrw/service-kontakt/unsere-verbundpartner/solidaritaetsfonds
Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).
Versicherungsschutz, Solidaritätsfonds der Feuerwehren in NRW e. V