Im Wesentlichen erbringt die Unfallkasse alle im Einzelfall geeignete Leistungen, angefangen bei Leistungen medizinischen Heilbehandlung und besondere Leistungen zur Rehabilitation (einschl. Reisekosten etc.) bis hin zum Verdienstausfall (Verletztengeld) und Rentenleistungen. Zusätzlich sieht das Gesetz auch unter bestimmten Voraussetzungen den Ersatz von Sachschäden an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren vor. Zudem werden gemäß der Satzung der Unfallkasse NRW noch gesonderte Mehrleistungen erbracht, die etliche der gesetzlich vorgesehenen Geldleistungen noch erhöhen.
Vgl. dazu die ausführliche Darstellung der Leistungen in der Broschüre Leistungen der Unfallkasse NRW/S 90, Webcode S0285 auf unserer Homepage www.unfallkasse-nrw.de
Hinweis:
Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).