Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.sichere-feuerwehr.de).
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website mit den zuvor genannten Anforderungen weitgehend vereinbar.
Derzeit noch nicht barrierefreie Bereiche der Webseite sind unten aufgeführt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei oder nur barrierearm. Diese werden jedoch schrittweise barrierefrei aufbereitet. Die Inhalte stehen in der Regel auf der Internetseite auch in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
- Einzelne Videos sind liegen noch ohne Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternative vor.
- Bei Grafiken und grafische Bedienelemente fehlen vereinzelt Alternativtexte.
- Kontrastverhältnisse bei Texten oder angrenzenden Elementen sind vereinzelt zu gering.
- Bei sehr starker Textvergrößerung bzw. bei sehr schmalem Viewport brechen Seiteninhalte vereinzelt nicht korrekt um.
- Auf der Startseite entsprechen einzelne Elemente nicht dem Standard er höchstmögliche Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AAA).
- Es gibt derzeit keine Informationen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache bezüglich der wesentlichen Inhalte der Webseite, Hinweisen zur Navigation, wesentlichen Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.01.2026 aufgrund einer Selbstbewertung nach BITV 2.0 erstellt.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: feedback-barrierefreiheit@rend.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.