Grundlagenermittlungen und Vorplanungen für ein Feuerwehrhaus
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Grundlagenermittlungen und Vorplanungen für ein Feuerwehrhaus

Der Planer bzw. die Planerin eines Feuerwehrhauses hat während des Entwurfsprozesses für ein Feuerwehrhaus viele Punkte zu beachten. Seine/Ihre Rahmenbedingungen, nach denen er/sie ein Feuerwehrhaus auf dem Papier entstehen lässt, setzen sich zusammen aus den Vorgaben und Wünschen seines/ihres Auftraggebers (meist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung) und architektonischen, technischen, gestalterischen und baurechtlichen Gesichtspunkten.

Zuerst muss ein geeignetes Baugrundstück gefunden werden. Dies muss eine für die Feuerwehr taktisch günstige Lage zum Einsatzgebiet haben. Der Zuschnitt, die Lage und die Anbindung des Baugrundstücks sind bei der Grundlagenermittlung des "Projektes Feuerwehrhaus" von großer Bedeutung. Nicht jedes Baugrundstück erlaubt jede beliebige Baukörperform. Anforderungen aus dem Bebauungsplan sind bei der Planung einzuhalten, sofern ein Bebauungsplan für dieses Grundstück vorliegt. Außerdem müssen die nötigen Grenzabstände einhalten werden, was unter Umständen zu Einschränkungen in der Wahl der Gebäudeform führen kann. Des Weiteren ist die Eingliederung bzw. Einfügung in die Nachbarbebauung von Bedeutung. Dachform, Fassadengestaltung, Baustoffmaterialien und Farben müssen als Vorgabe für das Entwerfen des Feuerwehrhauses immer mitberücksichtigt werden.

Beim Zusammenstellen des Raumprogramms ist es zunächst wichtig die Notwendigkeit der einzelnen Räume und die Raumgrößen zu ermitteln. Idealerweise werden in diesem Zuge Reserveflächen für spätere Erweiterungen berücksichtigt.

Da das Tageslicht auf den Menschen einen psychologischen Einfluss hat, sollte bei der Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück möglichst auf die Himmelsrichtungen geachtet werden. So sollen untergeordnete Räume, wie z. B. sanitäre Einrichtungen oder Umkleideräume, wegen des geringeren Tageslichtbedarfs im nördlichen Gebäudeteil untergebracht werden. Arbeits- bzw. Aufenthaltsräume hingegen sollten nach Süden ausgerichtet sein. Damit sich im Hochsommer z. B. der Schulungsraum durch die Sonneneinstrahlung nicht zu stark aufheizt, können vor dem Gebäude Schatten spendende Bäume gepflanzt werden. Nicht vergessen werden sollte hierbei, dass die überwiegende Dienstzeit einer Freiwilligen Feuerwehr meist in den Abendstunden liegt. Die Räume sollten ihren Funktionen entsprechend nahe beieinanderliegen, damit sich für die Nutzer möglichst kurze Wege innerhalb des Feuerwehrhauses ergeben.

Der Planer bzw. die Planerin muss sich auch die ineinander übergreifenden Arbeitsabläufe einer Feuerwehr verdeutlichen. Gemeint sind z. B. das Eintreffen bei Alarmierung, das Ausrücken und später das Wieder-Einrücken der Feuerwehrangehörigen. Die Entfernung von den PKW-Stellplätzen zu den Umkleideräumen und dann zu dem/n Feuerwehrfahrzeug(en) sollte so direkt/kurz wie nur möglich geplant werden. Dabei ist es wichtig, die Aufschlagrichtungen der Türen zu beachten.

Verkehrsflächen, z. B. Flure können in einem Feuerwehrhaus aus Kostengründen bzw. wegen des geringen Nutzens minimiert werden. Im Feuerwehrhaus dient der Flur lediglich als "Verteilerfläche". In anderen, z. B. repräsentativen Gebäuden, hat ein Flur bzw. ein Foyer eine andere Bedeutung und kann entsprechend größer ausfallen.

Mit Beginn der Planungen ist auch das Außengelände in Betracht zu ziehen. Es ist auch auf einen sicheren, durchdachten Außenbereich des Feuerwehrhauses zu achten. Ausreichend große Aufstell- und Bewegungsflächen vor den Fahrzeughallen sowie genügend PKW-Stellplätze für die PKW der Einsatzkräfte müssen eingeplant werden.

Sind all diese Rahmenbedingungen überprüft und gegeben, kann mit der Entwurfsplanung begonnen werden.

Detaillierte Informationen über Raumgröße, Beleuchtungsstärken, Temperaturangaben usw. liefert die DIN 14092 Teil 1 „Feuerwehrhäuser-Planungsgrundlagen“.

Stand: 12/2020
Webcode: w157