Ablegen von kontaminierter PSA und erste Hautreinigung vor Ort
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Ablegen von kontaminierter PSA und erste Hautreinigung vor Ort

Für Einsatzkräfte wird dringend geraten, ihre kontaminierte PSA noch an der Einsatzstelle abzulegen und stark exponierte Körperpartien zu reinigen.

Ab wann ist eine Kontamination wahrscheinlich? – Faustregel:

  • Wenn die Rauchentwicklung im Arbeits- bzw. Aufenthaltsbereich der Einsatzkräfte so stark war, dass umluftunabhängiger Atemschutz eingesetzt wurde, ist von einer Kontamination der eingesetzten PSA bzw. der Ausrüstung auszugehen. 
  • Wo Rußniederschlag vorhanden ist, ist von einer Kontamination der betroffenen Flächen bzw. PSA und Ausrüstungsgegenstände auszugehen.

Sobald Ausrüstungsgegenstände und PSA nach Brandrauch riechen oder sichtbar verschmutzt sind, z. B. durch Rußanhaftung, ist ebenfalls von einer Kontamination auszugehen.

Ist die PSA kontaminiert, so gilt es einige Dinge zu beachten, um beim Ablegen eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. 

Folgende Schritte/Verhaltensweisen haben sich beim Auskleiden bewährt:

  • War die Einsatzkraft in einem Innenangriff eingesetzt oder haften Rußpartikel auf der PSA, so ist unter Berücksichtigung der Windrichtung die Bekleidung zunächst leicht auszuklopfen und zu lüften (Rauchgas-Ausgasungen). Wichtig ist hierbei, den Atemschutz noch aufzubehalten oder wenn nötig (z. B. weil der Atemluftvorrat des Atemschutzgerätes zur Neige geht) eine Maske mit geeignetem Kombinations- oder Partikelfilter zu verwenden.
  • Bei starker Staub- bzw. Rußbelastung oder wenn der Verdacht besteht, dass der PSA oder Teilen davon z. B. Asbestfasern anhaften, kann eine erste manuelle Vorreinigung noch vor dem Ablegen der PSA, z. B. mit Wasser und einem neutralen Reinigungsmittel, sinnvoll sein, um die Ruß-, Staub- bzw. Faseraufwirbelung im weiteren Verlauf zu unterbinden und die Kontamination zu reduzieren. Keinesfalls darf PSA bei Verdacht auf Kontamination, z. B. mit Ruß oder Asbestfasern, trocken ausgeschüttelt oder vor Ort mit Druckluft abgestrahlt werden.
  • Persönliche Ausrüstung (z. B. Funkgerät, Lampe etc.) und Helm ablegen.
  • Feuerwehrschutzhandschuhe ablegen. Wurden keine Baumwoll- oder Einmalchemikalienschutzhandschuhe darunter getragen, werden diese jetzt angezogen.
  • Lungenautomaten abnehmen, Atemanschluss und Feuerschutzhaube ablegen. Unmittelbar danach partikelfiltrierende Halbmaske anlegen, falls dies nicht schon bei 1. geschehen ist.
  • Atemschutzgerät ablegen.
  • Feuerwehrschutzkleidung ablegen. Dabei ist es ratsam, die Bekleidung so umzukrempeln, dass die Einsatzkraft nicht mit der Außenseite in Berührung kommt.
  • Persönliche Ausrüstung ggf. grob reinigen und verpacken. Dies kann z. B. auch von anderen Einsatzkräften übernommen werden.
  • Partikelfiltermaske abnehmen.
  • Zum Schluss folgen die Baumwoll- oder Einmalhandschuhe, die zu Einsatzbeginn oder bei 4. angelegt wurden. Diese haben die Einsatzkraft während der Auskleideprozedur vor dem direkten Hautkontakt mit Gefahrstoffen geschützt. Auch sie werden beim Ausziehen umgekrempelt (auf Links gedreht).
  • Erstreinigung von Händen, Hals, Nacken und Gesicht.
  • Ggf. wechseln der Unterbekleidung bzw. überziehen von Witterungsschutzbekleidung.
  • Flüssigkeitsaufnahme und Erholungsphase.

Kontaminierte Mehrweg-PSA soll unmittelbar nach dem Ablegen flüssigkeits- und möglichst luftdicht verpackt und zeitnah einer fachgerechten Dekontamination bzw. Reinigung zugeführt werden. Benutzte Einweg-PSA kann unmittelbar nach dem Ablegen flüssigkeits- und möglichst luftdicht verpackt und zeitnah fachgerecht entsorgt werden.


Als Mindestausrüstung ist für Einsatzkräfte vorgesehen, die beim Ablegen und Verpacken kontaminierter PSA unterstützen:

  • Feuerwehrschutzkleidung, z. B. gemäß HuPF oder DIN EN 469:2007-02
  • Feuerwehrschutzschuhe gemäß DIN EN 15090:2012-04, ggf. als Typ 2, Klasse I, Form D („Gummistiefel“)
  • Einwegschutzhandschuhe gemäß DIN EN ISO 374-5:2017-03 „Virus“
  • Flüssigkeitsdichte (Einweg-) Schürze, ggf. mit langen Ärmeln
  • (Einweg) partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 gemäß DIN EN 149:2009-08
  • Ggf. Körperschutz gemäß DIN EN 14605:2009-08 (Typ 3)/DIN EN 14126:2004-01/DIN EN 1073-2:2002-10 und
  • Augenschutzbrille gemäß DIN EN 166:2002-04, z. B. wenn mit erheblichen Kontaminationen zu rechnen ist.

Um das Eindringen von Schadstoffen in den Körper über die Haut zu verhindern, ist das Waschen von Gesicht, Halsbereich, Händen sowie ggf. weiteren, mit Ruß belasteten Hautbereichen unmittelbar nach dem Ablegen der PSA notwendig. Das kann z. B. am Hygieneboard eines Einsatzfahrzeugs oder mittels dafür geeigneter Feuchttücher geschehen. Wasser aus dem Hygieneboard ist kein Trinkwasser, bietet jedoch eine sinnvolle Möglichkeit Kontaminationen abzuwaschen.
Ist es notwendig, dass die Einsatzbereitschaft der Einheit bzw. der Einsatzkräfte nach einer angemessenen Erholungsphase vor Ort wiederhergestellt wird, sind neben Getränken und ggf. Nahrung auch frische Unterbekleidung, Ersatz-PSA, Sitzgelegenheiten und ein Witterungsschutz zur Verfügung zu stellen.

Hinweis
Der vorstehende Text ist der Ziffer 4.2 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.

Stand: 10/2020
Webcode: w174