Fahrberechtigungen und Ersteinweisungen
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Fahrberechtigungen und Ersteinweisungen

Einsatzfahrten mit Blaulicht und Signalhorn sind ein großes Risiko. Unfälle mit Einsatzfahrzeugen mit oft dramatischen Folgen zeigen uns einmal mehr, wie gefährlich Einsatzfahrten tatsächlich sind. Die Ursachen für solche Unfälle sind vielfältig. Stress, Ablenkung durch Funkgespräche, zu hohe Geschwindigkeit, mangelnde Erfahrung und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten gehören mit dazu. Gerade dieser mangelnden Erfahrung und der fehlenden Fahrzeugbeherrschung muss durch eine gute und umfangreiche Unterweisung entgegengewirkt werden.

Mit geistiger Eignung ist gemeint, dass Personen z. B. durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften, wie Alter und Zuverlässigkeit, zum Fahren von Fahrzeugen befähigt sind. Unterweisungen sollten Fahrerinnen und Fahrern auch die besondere Verantwortung beim Fahren mit Sonderrechten und Sondersignalen vermitteln.

©Unfallkasse NRW

Detaillierte Tipps und Informationen zum Thema enthält z. B. die Schrift „Anleitung zur Durchführung einer Einweisungsfahrt zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen“ der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. Das sichere Fahren von Einsatzfahrzeugen und die Kenntnis der Fahreigenschaften erfordert regelmäßiges Fahren, z. B. im Rahmen von Übungsfahrten. Hier empfehlen sich u. a. die Fahrübungen in „Sicherheit auf Einsatzfahrten – Praxisnahe Übungen für Feuerwehr-Einsatzfahrer“, UK Baden-Württemberg.

Es ist zweckmäßig, dass die Leitung der Feuerwehr/der Hilfeleistungsorganisation die Beauftragung zum Fahren von Einsatzfahrzeugen schriftlich erteilt.

Der vorstehende Text wurde überwiegend der DGUV Information 205-024 - Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben [2016], Nr. 2.1 Ersteinweisung entnommen.

Die Bescheinigungen über die Berechtigung zu Fahrten ohne Sonderrechte und die Bescheinigung über die Berechtigung zu Fahrten mit Sonderrechten wurden ebenfalls der DGUV Information 205-024 (CD-ROM) entnommen. Die DGUV Information 205-024 kann in NRW zum Beispiel durch die Wehrführung unter medienversand@unfallkasse-nrw.de kostenlos bestellt werden.

Stand: 05/2022
Webcode: w353