Fahren im Winter
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Fahren im Winter

Düsseldorf. Bereits vor mehr als zehn Jahren, nämlich zum 1. Mai 2006, wurde nach längerer Diskussion, sehr schlechten Erfahrungen aller Verkehrsteilnehmer und der Verkehrsdienste mit zahlreichen KFZ mit völlig ungeeigneter Bereifung im Winter der § 2 Abs. 3a der StVO geändert, um eine Art Winterreifenpflicht einzuführen. In der Folge ergaben sich viele Diskussionen durch die unglücklichen Formulierungen und so wurde, u.a. nach einem Gerichtsurteil des OLG Oldenburg, zum 04.12.2010 und zuletzt zum 01.06.2017 der o.a. § der StVO geändert und präzisiert ...

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   Winterreifenpflicht für Einsatzfahrzeuge




Stand: 12/2019
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