Reifen
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Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nur mit wintertauglichen Reifen gefahren werden. Das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) und auch noch bis zum 30. September 2024 die M+S-Kennzeichnung belegen die Wintertauglichkeit, siehe §36 Abs. 4 und Abs. 4a StVZO. Feuerwehrfahrzeuge sind von dieser Rechtsvorgabe aus der StVZO NICHT ausgenommen.

Eine Materialalterung der Reifen, z. B. durch chemische Umwandlungsprozesse, kann bisher nur durch Laboruntersuchungen mit zumeist zerstörenden Prüfmethoden festgestellt werden. Aus dem äußeren Erscheinungsbild des Reifens lassen sich somit keine Rückschlüsse bezüglich der Materialalterung und damit der Festigkeit und Standsicherheit ziehen. Dieses haben Untersuchungen der Reifenhersteller, des TÜV, des ADAC und der DEKRA ergeben. Feststellungen, z. B. des TÜV, bei den gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen eines Feuerwehrfahrzeugs können nur bestätigen, dass die Reifen äußerlich in Ordnung (z. B. Profiltiefe) und geeignet (z. B. Traglast) sind. Dies ist aber keine umfassende Sicherheitsprüfung, weil lediglich eine Sichtprüfung durchgeführt wurde.

Gerade bei Reifen an Feuerwehrfahrzeugen sind die Belastungen durch das lange Stehen bei voller Beladung, die Belastungsspitzen bei Einsatzfahrten durch starke Brems- und Beschleunigungsvorgänge, das Überfahren von Bordsteinen, Befahren von Feldwegen usw. größer als bei normalen Lastkraftwagen. Somit ist es angezeigt, dass Reifen und Reservereifen von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehranhängern spätestens 10 Jahre nach dem Herstellungsdatum ausgetauscht werden. Weiterhin besteht die Notwendigkeit der regelmäßigen und sorgfältigen Sichtkontrolle der Reifen und die Pflicht zum Austausch bei sichtbaren Mängeln (Risse, Deformationen, Durchschläge, mangelnde Profiltiefe usw.). Bei runderneuerten Reifen ist das Herstellungsdatum und nicht das Datum der Runderneuerung für den Austausch entscheidend. Letztlich kann jedoch nur der Reifenhersteller wegen der unterschiedlichen Konstruktionsprinzipien konkrete Angaben zu Austauschfristen machen.

Das Herstellungsdatum ist an der Reifenschulter eingeprägt. Die vier Ziffern in der DOT Kennzeichnung (Department of Transportation) geben die Herstellungswoche und das Herstellungsjahr seit 2000 wieder. Ältere Reifen mit anderen Datumskennzeichnungen dürften im Feuerwehrbereich nicht mehr anzutreffen sein.

Beispielhafte Kennzeichnung seit dem Jahr 2000:

DOT 6U N4 FRV x 1902 = Kalenderwoche 19 im Jahr 2002

© Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: November 2018

Stand: 06/2016
Webcode: w79