Gewalt- und Rückenprävention – Ergebnisse der Überwachungen aus 2019/2020
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Gewalt- und Rückenprävention – Ergebnisse der Überwachungen aus 2019/2020

Gewalt- und Rückenprävention von Einsatzkräften der Feuerwehren – Ergebnisse der Überwachungen aus 2019/2020

Versicherte von Feuerwehren werden im Einsatz häufig behindert und teilweise auch Opfer von Gewalt. Beschimpfungen, Drohungen oder gar körperliche Übergriffe, wie z. B. Schlagen, Wegschubsen oder Anspucken, gehören für einige Feuerwehrmitglieder zum Einsatzalltag.

Zu diesem Ergebnis kam auch 2017 die Studie „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“, die von der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt und vom Ministerium des Innern NRW, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, der Unfallkasse NRW und der komba gewerkschaft nrw in Auftrag gegeben wurde.

Neben tätlichen, verbalen und nonverbalen Übergriffen sind Rettungskräfte auch Rückenbelastungen in ihren Diensten ausgesetzt.

Aus diesen Gründen entschied sich die Abteilung „Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Hilfeleistung und Ehrenamt“ der Unfallkasse NRW in den Jahren 2019/2020 zur Durchführung einer Schwerpunkt-Überwachungsaktion durch die zuständigen Aufsichtspersonen zu den Themenbereichen „Gewalt- und Rückenprävention“ in Feuerwehren. Hierzu wurde jeweils ein von der Fachabteilung entwickelter Fragebogen eingesetzt, der im Nachgang ein einheitliches Auswerten ermöglichte. Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass bei mit „Ja“ beantworteten Fragen die Standards für Sicherheit und Gesundheit der Versicherten ausreichend berücksichtigt werden.

Bei nicht mit „Ja“ beantworteten Fragen sind Verantwortliche aufgefordert, das Arbeitsschutzniveau zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Zur Auswertung der Fragen zur „Gewaltprävention“ konnten 102 Bögen der Feuerwehren herangezogen werden. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

Gewaltprävention in Feuerwehren (102 ausgewertete Bögen)

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Antworten "Ja"

 

Wird vor Aufnahme der Tätigkeit über die Möglichkeit von Übergriffen (tätlich, verbal, nonverbal) informiert?

 
89 %
 

Wird vor Aufnahme der Tätigkeit zum Verhalten zur Vermeidung von Übergriffen unterwiesen?

Wird diese Unterweisung dokumentiert?

 
70 %


62 %
 

Wird vor Aufnahme der Tätigkeit zum Verhalten nach einem Übergriff unterwiesen?

Wird diese Unterweisung dokumentiert?

 
78 %


56 %

Falls Übergriffe stattgefunden haben

Antworten "Ja"

 

Werden Übergriffe dokumentiert?

 
97 %
 

Ist der betriebsinterne Meldeweg festgelegt und bekannt?

 
94 %
 

Erstellen Arbeitgebende eine Strafanzeige, wenn Einsatzkräfte einen für sie belastenden Übergriff (tätlich, verbal, nonverbal) erleiden?

 
87 %
 

Werden alle Einsatzkräfte im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisung gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes jährlich, oder bei Bedarf auch unterjährig, unterwiesen?

Werden diese Unterweisungen dokumentiert?

 
44 %




62 %
 

Gibt es PSU-Teams (psychosoziale Unterstützung)/kollegiale Helferinnen und Helfer zur Unterstützung zur Vermeidung einer möglichen Traumatisierung nach einem Übergriff?

Werden Supervisionen für PSU-Teammitglieder/kollegiale Helferinnen und Helfer durchgeführt?

 
93 %



70 %

Interne Kommunikation und Austausch mit anderen Behörden

Antworten "Ja"

 

Gibt es Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen der Leitstelle und den Einsatzkräften, z. B. durch standardisierte Abfragen, Stichwortvereinbarungen o. ä.?

 
57 %
 

Gibt es Regelungen mit Arbeitgebenden zum Einsatzverhalten bei Gefährdungssituationen – Rückzug?

 
63 %
 

Gibt es Vereinbarungen mit der Polizei, z. B. zum Verhalten bei bestimmten Einsatzlagen?

 
59 %

Kontextbezogenen Fortbildungen

Antworten "Ja"

 

Gibt es kontextbezogene Fortbildungen z. B. zu(r)

 
 

… Kommunikations- und Deeskalationstechniken?

 
71 %
 

… Abwehrtechniken?

 
62 %
 

… „Drogen“ und „Suchtmitteln“ bei Patientinnen und Patienten?

 
53 %
 

… kulturellen, religiösen, migrationsspezifischen Besonderheiten?

 
56 %
 

…rechtlichen Aufklärung zum Thema „Notwehr“?

 
48 %

Schutzausrüstung

Antworten "Ja"

 

Werden auf Grundlage des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung Schutzwesten oder andere Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt?

Werden die Schutzwesten/Schutzausrüstungen bei Bedarf getragen?

 
12 %


100 %

Unfallkasse NRW

Antworten "Ja"

 

Ist der Meldeweg zur Unfallkasse NRW bekannt?

 
95 %
 

Sind die Leistungen (fünf probatorische Sitzungen, kurzfristige Vermittlung einer therapeutischen Hilfe) der Unfallkasse NRW bekannt?

 
56 %

Sonstiges

Antworten "Ja"

 

Gab es im letzten Jahr Übergriffe auf Einsatzkräfte?

 
69 %
 

Besitzt der „Betrieb“ ein Unternehmensleitbild?

Wird das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ der Beschäftigten im Unternehmensleitbild berücksichtigt?

 
57 %


79 %
 

Werden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auch mögliche Amokläufe, terroristische Lagen (oder sonstige besondere Einsatzlagen) berücksichtigt?

 
30 %

Gewaltprävention – Ergebnisse der Befragung

In 89 % der Feuerwehren werden Versicherte vor Aufnahme der Tätigkeit über die Möglichkeit von tätlichen, verbalen oder auch nonverbalen Übergriffen informiert.

Ob vor Aufnahme der Tätigkeit zum Verhalten zur Vermeidung von Übergriffen eine Unterweisung stattgefunden hat, wurde zu 70 % mit „Ja“ beantwortet. Wenn unterwiesen wurde, liegt die Dokumentation der durchgeführten Unterweisungen bei 62 %.

Bei den Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit zum Verhalten nach einem Übergriff ist ein höherer Prozentsatz (78 %) zu erkennen. Wenn unterwiesen wurde, liegt das Dokumentationsniveau bei 56 %.

Im letzten Jahr vor der Befragung gab es in 69 % der Feuerwehren Übergriffe in tätlicher, verbaler oder nonverbaler Form auf Einsatzkräfte.

Wenn Übergriffe stattfinden, ist festzustellen, dass diese zu 97 % dokumentiert werden. Auch der betriebsinterne Meldeweg ist nahezu in allen Einheiten festgelegt und bekannt (94 %).

Wenn Einsatzkräfte einen für sie belastenden Übergriff erleiden, stellt der Träger zu 87 % Strafanzeige bei der Polizei.

Ob alle Versicherten im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisung gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes jährlich, oder bei Bedarf auch unterjährig, zum Thema „Gewaltprävention“ unterwiesen werden, beantworteten die Feuerwehren mit nur 44 % mit „Ja“. Wenn unterwiesen wurde, liegt der Dokumentationsgrad bei 62 %.

PSU-Teams (psychosoziale Unterstützung) zur Vermeidung einer möglichen Traumatisierung nach einem Übergriff sind nahezu überall vorhanden (93 %). Supervisionen für PSU-Teammitglieder werden in 70 % der Feuerwehren durchgeführt.

Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Leitstelle und Einsatzkräften, z. B. durch standardisierte Abfragen, Stichwortvereinbarungen o. ä., werden zu 57 % umgesetzt. In 63 % der Feuerwehren gibt es Regelungen zum Einsatzverhalten bei Gefährdungssituationen, die einen Rückzug erfordern. Vereinbarungen mit der Polizei, z. B. zum Verhalten bei bestimmten Einsatzlagen, werden zu 59 % geschlossen.

Auf die Fragestellung, ob zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz auch mögliche Amokläufe, terroristische oder sonstige besondere Einsatzlagen Berücksichtigung finden, wurde in Feuerwehren lediglich zu 30 % mit „Ja“ geantwortet.

Noch geringer fallen die positiven Rückmeldungen zur Frage aus, ob auf Grundlage des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung Schutzwesten oder andere Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden. Lediglich 12 % der Wehren konnten dies bejahen. Wenn jedoch Schutzwesten oder andere Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt wurden, werden diese bei Bedarf auch zu 100 % getragen.

Auch das Feld der kontextbezogenen Fortbildungen wurde näher beleuchtet. Fortbildungen in Bereichen der Kommunikations- und Deeskalationstechniken werden in Feuerwehren zu 71 % durchgeführt. Abwehrtechniken werden zu 62 % geschult. Qualifizierungen zu den Stichwörtern „Drogen“ und „Suchtmittel“ finden in 53 % der Feuerwehren statt. Informationen zu kulturellen, religiösen und migrationsspezifischen Besonderheiten werden in 56 % der Wehren vermittelt. Bei der Schulung zur rechtlichen Aufklärung zum Thema „Notwehr“ sind 48 % zu verzeichnen.

Die Feuerwehren wurden auch zur Unfallkasse NRW befragt. Hier antworteten 95 %, dass der Meldeweg von Übergriffen zur Unfallkasse NRW bekannt sei. Zu 56 % hingegen kenne man aber nur die Leistungen seines Unfallversicherungsträgers, wie z. B. die Inanspruchnahme von fünf probatorischen Sitzungen bzw. die kurzfristige Vermittlung einer therapeutischen Hilfe.

Abschließend wurden die Betriebe noch befragt, ob sie ein Unternehmensleitbild besitzen. Dies bejahten 57 % der Feuerwehren. Bei vorhandenem Unternehmensleitbild wurde das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ der Versicherten dann zu 79 % berücksichtigt.  


Fazit – Stand der Gewaltprävention

Eine deutliche Mehrheit der befragten Feuerwehren weist die Angehörigen der Einsatzabteilung vor Aufnahme des Dienstes drauf hin, dass es zu Übergriffen kommen kann. Dadurch wird eine erhöhte Sensibilität für das Thema „Gewalt“ in seinen verschiedenen Ausprägungen geschaffen. Gesetzlich geforderte Unterweisungen hingegen führen nur ca. ¾ der Feuerwehren durch. Hier ist Verbesserungspotenzial zu erkennen. Zudem werden nicht alle Unterweisungen dokumentiert. Erfreulich ist hingegen, dass vor Aufnahme der Tätigkeit zum Verhalten nach einem Übergriff unterweisen wird. Jedoch gibt es auch hier Verbesserungspotenzial in Bezug auf die Dokumentation. Zum einen werden gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt, und zum anderen haben Unterweisungen und Dokumentationen das klare Ziel, Übergriffe zu verhindern. Bereits im Vorfeld erfolgt somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Übergriffe“, und auch im Hinblick auf eine mögliche Nachsorge ist eine abgestimmte Vorgehensweise bekannt.

97 % der Feuerwehren erfassen Übergriffe, und 94 % der betroffenen Feuerwehrfrauen und -männer ist der betriebsinterne Meldeweg nach einem Übergriff bekannt. In den meisten Fällen wird zudem durch den Dienstherrn eine Strafanzeige gestellt, die es den Strafverfolgungsbehörden erst ermöglicht, Straftäterinnen und -täter konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Hier wäre eine Quote von 100 % wünschenswert. Nach der vorliegenden Auswertung stellen immerhin 87 % der Arbeitgebenden eine Strafanzeige. 

Sehr erfreulich ist, dass die große Mehrheit der befragten Feuerwehren Zugang zu Teams zur psychosozialen Unterstützung (PSU-Team) hat, um das Entstehen einer möglichen Traumatisierung nach einem Übergriff minimieren zu können. Auch hier ist eine 100%-Abdeckung anzustreben. 

Verbesserungen können auch durch den Austausch mit anderen Behörden erreicht werden. Hier fehlt es bei gut 40 % der befragten Wehren an einer standardisierten Kommunikation zwischen Leitstelle und Einsatzkräften. Beispielsweise kann durch Nutzung von Stichwortvereinbarungen sofort erkannt werden, dass Feuerwehrangehörige sich in einer Notsituation befinden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten sind. Dies betrifft auch Regelungen zu einem geordneten Rückzug, um Polizeieinheiten ein taktisches Vorgehen zu ermöglichen. Dazu wären auch im Vorfeld Vereinbarungen bei bestimmten Einsatzlagen mit der Polizei denkbar. 

Fortbildungen zu Kommunikations- und Deeskalationstechniken werden von gut 2/3 der Befragten bereits durchgeführt. Hier bestehen insbesondere Defizite bei nahezu der Hälfte der Feuerwehren bzgl. der Fortbildung zum Umgang mit Personen, die z. B. alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen. Hierzu zählt auch die rechtliche Aufklärung zum Thema Notwehr, die in etwa 50 % der Feuerwehren vermittelt wird. 

Fortbildungen mit Blick auf zusätzliche Anforderungen von Personengruppen mit religiösen oder migrationsspezifischen Besonderheiten sind zu empfehlen und in Gesprächen während der Befragungen teilweise auch gewünscht worden. 

Deutlich auffallend ist, dass Schutzwesten auch getragen werden, wenn sie vorhanden sind. Diese sind allerdings nur bei rund 10 % der Feuerwehren der Fall. 

Die Meldewege zur Unfallkasse NRW sind in der Regel bekannt. Mehr Aufklärung zum Angebot der Unfallkasse NRW in Bezug auf probatorische Sitzungen nach belastenden Ereignissen unabhängig von bereits eingeschalteten PSU-Teams ist jedoch notwendig, da nur gut die Hälfte dieses Angebot auch kennt. 

Die abschließende Frage in Bezug auf die tatsächlich im letzten Jahr erfolgten Übergriffe auf Einsatzkräfte ist mit 69 % sehr hoch. Das korreliert nicht mit den Unfallmeldungen, die der Unfallkasse NRW vorliegen. Das kann zum einen an den immer noch zu geringen Unfallmeldungen liegen oder daran, dass viele Übergriffe, die verbal verübt werden, nicht gemeldet, aber in der Befragung als solche eingestuft wurden. 

Die Befragung hat an verschiedenen Stellen deutlich Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Diese liegen größtenteils in Händen der Arbeitgebenden. Die Unfallkasse NRW übernimmt in diesem Zusammenhang auch gerne eine unterstützende Funktion.



Zur Auswertung der Fragen zur „Rückenprävention“ konnten 96 Bögen der Feuerwehren herangezogen werden. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

Rückenprävention in Feuerwehren (96 ausgewertete Bögen)

Unternehmensleitbild

Antworten "Ja"

 

Besitzt der „Betrieb“ ein Unternehmensleitbild?

Wird das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ der Beschäftigten im Unternehmensleitbild berücksichtigt?

 
64 %


80 %
 

Wird die gesundheitliche und körperliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit mittels eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen (§ 4 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW, siehe auch § 3 Lastenhandhabungsverordnung)?

Wird die ärztliche Untersuchung alle drei Jahre wiederholt?

 
91 %





94 %
 

Wird in der Gefährdungsbeurteilung die Rückenprävention ausreichend berücksichtigt?

 
49 %
 

Werden vor Aufnahme der Tätigkeit alle Versicherten zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen?

Wird diese Unterweisung dokumentiert?

Wird durch die Vorgesetzten kontrolliert, ob die Versicherten sich nach den Inhalten der Unterweisungen rückengerecht verhalten?

 
52 %

52 %


48 %
 

Werden alle Versicherten danach mindestens einmal pro Jahr, oder bei Bedarf unterjährig, zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen?

Werden alle Unterweisungen dokumentiert?

 
32 %


68 %
 

Wird den Versicherten eine Angebotsvorsorge nach AMR 13.2 (Arbeitsmedizinische Regel – Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System) angeboten?

 
41 %
 

Werden Themen zur Rückenprävention im Rahmen der jährlichen Fortbildung behandelt?

 
42 %
 

Gibt es ein Konzept zum Transport von schwergewichtigen bzw. adipösen Patientinnen und Patienten (Tragehilfe, Spezialfahrzeuge, Abfrage durch die Leitstelle)?

 
91 %

Welche rückenschonenden Hilfsmittel werden beim Sitzendtransport eingesetzt?

Antworten "Ja"

 

Raupenstuhl (mechanisch/elektrisch)?

 
61 %
 

Tragestuhl mit Raupenaufsatz?

 
42 %
 

Tragestuhl mit Treppensteiger?

 
19 %

Welche rückenschonenden Hilfsmittel werden beim Liegendtransport eingesetzt?

Antworten "Ja"

 

Treppengleittuch?

 
34 %
 

Aufsatz für die Drehleiter?

 
95 %
 

Wird beim Beladen des Rettungstransportwagens ein automatischer oder unterstützter Einzug der Trage verwendet?

 
63 %
 

Ist die Trage mechanisch (durch Schaukeln) oder elektrisch höhenverstellbar?

 
78 %
 

Wird beim Transfer von Patientinnen und Patienten zwischen Bett und Stuhl ein Rutschbrett verwendet?

 
55 %
 

Wird beim liegenden Transfer von Patientinnen und Patienten ein Rollbrett/Rollboard verwendet?

 
77 %

Werden von der Leitstelle Informationen erfragt, die für ein rückenschonendes Arbeiten relevant sind?

Antworten "Ja"

 

Abfrage über die Anfahrt?

 
48 %
 

Abfrage über die Etage?

 
73 %
 

Abfrage, ob ein Aufzug vorhanden ist?

 
27 %
 

Abfrage über das mögliche Gewicht der Patientinnen und Patienten?

 
53 %
 

Abfrage über die bauliche Situation bei schwergewichtigen Patientinnen und Patienten?

 
52 %

Gibt es Aktivitäten zur Verbesserung der Rückenfitness der Versicherten?

Antworten "Ja"

 

Sind Räumlichkeiten zum Trainieren in der Wache vorhanden?

 
75 %
 

Können Trainings in der „Dienstzeit“ durchgeführt werden?

 
78 %
 

Werden externe Trainings durchgeführt oder finanziell unterstützt?

 
47 %
 

Wird den Versicherten die Möglichkeit eröffnet, am Rückenseminar der Unfallkasse NRW teilzunehmen?

 
67 %
 

Gibt es Maßnahmen seitens der Dienststelle zur Ernährungsberatung?

 
32 %
 

Gibt es auf der Wache Kochmöglichkeiten?

 
94 %

Rückenprävention – Ergebnisse der Befragung

Zu Beginn der Befragung sollten die Feuerwehren Angaben machen, ob der „Betrieb“ ein Unternehmensleitbild besitzt. 64 % aller Wehren bejahten dies. Wenn dann ein Unternehmensleitbild existiert, wurde in diesem zu 80 % das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ berücksichtigt.

Die gesundheitliche und körperliche Eignung der Einsatzkräfte genießt einen sehr hohen Stellenwert in nahezu allen Feuerwehren. Diese wird zu 91 % durch eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit mittels eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen. Die darauf basierenden ärztlichen Wiederholungsuntersuchungen nach drei Jahren liegen ebenfalls auf sehr hohem Niveau (94 %).

Eindeutiges Verbesserungspotenzial wird jedoch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und den damit verbundenen Unterweisungen erkannt. Auf die Frage, ob in der Gefährdungsbeurteilung die „Rückenprävention“ ausreichend Berücksichtigung findet, antworteten nur 49 % der Feuerwehren mit „Ja“. 52 % der Befragten gaben an, vor Aufnahme der Tätigkeit alle Versicherten zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen zu haben. Die damit verbundenen Unterweisungen wurden lediglich zu 52 % dokumentiert.

Bei den jährlichen Unterweisungen besteht noch mehr Handlungsbedarf. Hier erklärten 32 % der Feuerwehren, dass alle Versicherten mindestens einmal pro Jahr, oder bei Bedarf auch unterjährig, zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen werden. Die damit verbundenen Unterweisungen wurden mit 68 % intensiver umgesetzt.

Auch bei der Umsetzung in die Praxis bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Hier kontrollieren Vorgesetzte nur zu 48 %, ob die Einsatzkräfte sich nach den Inhalten der Unterweisungen rückengerecht verhalten.

Den Rettungsdienstmitarbeitenden der Feuerwehren wird nicht in ausreichendem Maße eine Angebotsvorsorge nach AMR 13.2 (Arbeitsmedizinische Regel – Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System) angeboten. Dies war lediglich bei 41 % der Fall.  Hier besteht Handlungsbedarf. Auch eine stärkere und gezielte Sensibilisierung der Dienststellenleitungen und die aktive Einbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten ist wünschenswert.

Die Fragestellung, ob es ein Konzept zum Transport von schwergewichtigen bzw. adipösen Patientinnen und Patienten (Tragehilfe, Spezialfahrzeuge, Abfrage durch die Leitstelle) gibt, bejahten die Feuerwehren mit 91 %.

Wenn Patientinnen und Patienten sitzend transportiert werden müssen, sollten möglichst rückenschonende Hilfsmittel eingesetzt werden. Hier kommt bei Feuerwehren der mechanische/elektrische Raupenstuhl mit 61 % zum Einsatz. Der Tragestuhl mit Raupenaufsatz findet zu 42 % Verwendung. Beim Tragestuhl mit Treppensteiger ist der Wert deutlich kleiner (19 %).


Wenn Patientinnen und Patienten liegend transportiert werden müssen, sind hierzu auch verschiedene Hilfsmittel bekannt. Ein Treppengleittuch wird von 34 % der Feuerwehren benutzt. Der Aufsatz für die Drehleiter wird zu 95 % eingesetzt. Beim Beladen des Rettungstransportwagens verwenden 63 % der Feuerwehren einen automatischen oder unterstützten Einzug der Trage. Die mechanisch (durch Schaukeln) oder elektrisch höhenverstellbare Trage kommt bei 78 % zum Einsatz. Die Verwendung eines Rutschbretts beim Transfer zwischen Bett und Stuhl kann mit 55 % angegeben werden. Beim Liegendtransfer von Patientinnen und Patienten wird das Rollbrett/Rollboard zu 77 % verwendet.

Auf die Frage, werden von der Leitstelle Informationen eingeholt, die für ein rückenschonendes Arbeiten der Einsatzkräfte relevant sind, antworteten Feuerwehren bzgl. der Anfahrt zu 48 % mit „Ja“. Angaben zur Etage, wo geholfen werden muss, werden zu 73 % gemacht. Auch die Abfrage des Vorhandenseins eines Fahrstuhls ist für rückenschonende Arbeitsweisen von besonderer Bedeutung. Hier erkundigte sich das Leitstellenpersonal nur wenig (27 %). Hierbei ist sicherlich zu beachten, dass längst nicht jeder Aufzug für den notfallmedizinischen „Liegendtransport“ geeignet ist.

Daten über das mögliche Gewicht der Patientinnen und Patienten wurden von Leitstellen der Feuerwehren zu 53 % übermittelt. Informationen zur allgemeinen baulichen Situation in der häuslichen Umgebung wurden zu 52 % eingeholt. Insbesondere dürften diese Informationen für den (angekündigten) Krankentransport von Interesse sein, da sich bei solchen Einsätzen häufiger eine gewisse Vorlaufzeit und somit Planbarkeit ergeben dürfte.

Bei der Prävention von Rückenbelastungen spielen auch Aktivitäten zur Verbesserung der Rückenfitness eine Rolle. So gaben Feuerwehren an, dass sie zu 75 % über Räumlichkeiten zum Trainieren in der Wache verfügen. Trainings können auch zu 78 % in der „Dienstzeit“ durchgeführt werden. Diese Angaben könnten darin begründet sein, dass durch die Unfallkasse NRW in den letzten ca. 12 Jahren für die Feuerwehren über 800 Sportbeauftragte ausgebildet wurden. Die ganzheitlichen Ausbildungsinhalte haben auch Elemente der Rückenprävention integriert. Weiterhin steht den Feuerwehren die Veröffentlichung PIN 73, 2017 zur Verfügung.

Bei den Wehren können auch zu 47 % externe Trainings in Anspruch genommen oder finanziell unterstützt werden. Außerdem wird den Versicherten zu 67 % die Möglichkeit eröffnet, an Rückenseminaren der Unfallkasse NRW teilzunehmen.

Auch gesunde Ernährung ist ein Baustein zur Rückenprävention. So gibt es bei den Feuerwehren zu 32 % Maßnahmen zur Ernährungsberatung. Die Möglichkeiten, auf der Wache kochen zu können, sind durchweg sehr gut (94 %).

Fazit – Stand der Rückenprävention

Zur Verbesserung der verpflichtend zu erstellenden und durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen und den damit verbundenen und ebenfalls zu dokumentierenden Unterweisungen zur „Rückenprävention“ sollten auch mehr Betriebsärztinnen und -ärzte zur Beratung hinzugezogen werden.

Vor der Durchführung von Unterweisungen ist zwingend eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Eine Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nur dann praktikabel, wenn zuvor die an einem Arbeitsplatz konkret auftretenden Gefährdungen festgestellt worden sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.10.2010 - 7 TaBV 27/10 zu der zeitlichen Reihenfolge von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung), denn wer diese Gefahren nicht kennt, kann über diese auch nicht im Rahmen der Unterweisung aufklären.

Der Umstand, dass nur knapp die Hälfte der Vorgesetzten das rückengerechte Verhalten ihrer Mitarbeitenden kontrolliert, könnte darin begründet sein, dass bei rettungsdienstlichen Einsätzen nur in seltenen Fällen die dafür zuständigen Führungskräfte vor Ort sind. Möglicherweise könnten im Allgemeinen auch „Rückencoaches“ im Dienst auf der Wache für Verbesserungen sorgen.

Da den Rettungsdienstmitarbeitenden der Feuerwehren offensichtlich nicht in ausreichendem Maße eine Angebotsvorsorge nach AMR 13.2 (Arbeitsmedizinische Regel – Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System) angeboten wird, sollten die Dienststellenleitungen und auch die beratenden Betriebsärztinnen und -ärzte deutlich auf diese Mängel hingewiesen werden. Möglicherweise wurden jedoch auch (versehentlich) Feuerwehren befragt, die überhaupt nicht im Rettungsdienst tätig sind und daher die Angebotsuntersuchung verneint haben.

Das gleiche gilt auch für die jährlichen Fortbildungen bezogen auf das Thema „Rückenprävention“. Hier werden nur 42 % der Feuerwehren geschult. Es bietet sich in geeigneter Weise eine Integration der Rückenprävention in die regelmäßig durchzuführende „30-Stunden Fortbildung“ im Rettungsdienst an. Weiterhin könnten Betriebsärztinnen und -ärzte gemäß ihres gesetzlichen Auftrags stärker unterstützen.


Konzepte zum Transport von schwergewichtigen bzw. adipösen Patientinnen und Patienten (Tragehilfe, Spezialfahrzeuge, Abfrage durch die Leitstelle) scheinen recht gut verbreitet zu sein.

Bei der Verwendung rückenschonender Hilfsmittel (Sitzendtransport) gibt es vermutlich gerade im Krankentransport noch größeren Optimierungsbedarf. Aufgrund der Erfahrung aus Gesprächen mit Rettungsdienstleistenden bei den Feuerwehren ergab sich, dass Feuerwehren grundsätzlich bereit wären weitere Hilfsmittel, wie z. B. Treppensteiger o. ä., zu verwenden. Es werden jedoch durch die maximal zulässigen Beladungsgrenzen (max. zulässiges Zuladungsgewicht) Limits gesetzt, die aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen keinesfalls überschritten werden dürfen. Insofern können solche Hilfsmittel wohl eher selten auf Fahrzeugen der Rettungsdienste verlastet werden.

Außer bei der Verwendung eines Aufsatzes für die Kraftfahrdrehleiter besteht noch deutliches Verbesserungspotenzial bei der Verwendung von Hilfsmitteln, wie z. B. von automatischen oder unterstützten Einzügen, elektrisch höhenverstellbaren Krankentragen, Rollbrettern/Rollboards oder von Rutschbrettern. Der Hilfsmitteldatenbank im Portal der Unfallkasse NRW für Rettungsdienste (www.sicherer-rettungsdienst.de) können Informationen zu verschiedenen Hilfsmitteln entnommen werden.

In Bezug auf die Antworten zu den Fragen zu den Informationen der Leitstellen (wie z. B. mögliches Gewicht der Patientinnen und Patienten, Etage, Fahrstuhl im Objekt usw.) ist ebenfalls noch Verbesserungspotenzial vorhanden.

Zur Optimierung der Maßnahmen zur Kommunikation zwischen Leitstellen und Einsatzkräften könnten möglicherweise standardisierte Abfragen o. ä. in die Ausbildung von Leitstellendisponentinnen und -disponenten am Institut der Feuerwehr oder in Fortbildungsveranstaltungen für Leitstellenpersonal aufgenommen werden.

Bei den zu empfehlenden Anfragen zu Fahrstühlen dürfte jedoch zu beachten sein, dass längst nicht jeder Aufzug von seiner Größe her für den notfallmedizinischen „Liegendtransport“ geeignet ist. Insbesondere dürften diese Informationen für den (angekündigten) Krankentransport von Interesse sein, da sich bei solchen Einsätzen häufiger eine gewisse Vorlaufzeit und somit Planbarkeit ergeben dürfte.

Weitere allgemeine Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention sind:

  • Berücksichtigung der Erkenntnisse für Führungskräfteseminare für Dienststellenleitungen
  • Berücksichtigung der Erkenntnisse für Fortbildungen für Betriebsärztinnen und -ärzte zum Thema Rückenprävention im Rettungsdienst
  • Integration der Ergebnisse der Überwachungsaktion in weitere geeignete Seminare der Unfallkasse NRW
  • Erprobung „rückenpräventiver“ Schulungsmaßnahmen in der Ausbildung zukünftiger Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, Integration in die „Grundausbildung“
  • Veröffentlichung von Informationen zur gesunden Ernährung (z. B. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) unter www.sicherer-rettungsdienst.de und www.sichere-feuerwehr.de
  • Bewerbung der Veröffentlichung: Fit im Rettungsdienst - Informationen und Trainingsprogramm zur Rückengesundheit (Bestellnummer: PIN 73, 2017)

Fragen zur Überprüfung und Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung

Antworten "Ja"

 

0.0 Besitzt der „Betrieb“ ein Unternehmensleitbild?

 
100 %
 

0.1 Wird das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ der Beschäftigten im Unternehmensleitbild berücksichtigt?

 
83 %
 

1.0 Gibt es Patientinnen-/Patienten-/Bewohnerinnen-/Be-wohnerübergriffe oder auch Übergriffe durch Angehörige in tätlicher, verbaler oder nonverbaler Form in der Einrichtung oder bei beruflichen Tätigkeiten?

 
100 %
 

1.1 Werden die Übergriffe dokumentiert?

 
100 %
 

1.2 Werden die Übergriffe statistisch erfasst?

 
95 %
 

1.3 Werden die Übergriffe betriebsintern untersucht und ausgewertet?

 
91 %
 

1.4 Werden aus den Untersuchungsergebnissen Präventionsmaßnahmen abgeleitet?

 
88 %
 

2.0 Werden anonyme Befragungen der Beschäftigten durchgeführt, um die Quantität und Qualität der Übergriffe sowie deren Schutzmaßnahmen richtig einschätzen zu können?

 
33 %
 

3.0 Fließen Patientinnen-/Patienten-/Bewohnerinnen-/Be-wohner bezogene Risikoabschätzungen in die Gefährdungsbeurteilung mit ein?

 
90 %
 

3.1 Ist das Problem der Alleinarbeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?

 
95 %
 

3.2 Werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung generell baulich-technische und gerätetechnische Maßnahmen je nach Bedarf und Notwendigkeit umgesetzt?

 
92 %
 

4.0 Werden Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit zum Verhalten zur Vermeidung von Übergriffen unterwiesen?

4.1 Wird diese Unterweisung dokumentiert?

4.2 Werden hierbei mit der Unterweisung alle Beschäftigten erreicht?

84 %


91 %


54 %
Stand: 10/2021
Webcode: w311