Hängetrauma: Rettung
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Hängetrauma: Rettung

Hilflose Personen müssen möglichst schnell aus der freihängenden Position befreit werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin, die schnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen und Personal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmer oder die Unternehmerin in der Regel selbst Einrichtungen und Sachmittel sowie fachkundiges Personal zum Retten hängender/aufgefangener Personen bereitstellen (§ 24 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Einzelheiten zu möglichen Rettungsmaßnahmen bzw. deren Planung enthält die DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“.

Hinweise zur Ersten Hilfe und ärztlichen Versorgung

Das Hängetrauma ist ein medizinischer Notfall. Es ist umgehend der Notruf abzusetzen. Notärztliche Hilfe anfordern!

Nach der Rettung der Person sind die üblichen Maßnahmen der Ersten Hilfe anzuwenden (siehe DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“).

Die initiale Lagerung richtet sich nach dem Wunsch des Betroffenen. Häufig ist eine Flachlagerung sinnvoll.

Bei der rettungsdienstlichen Versorgung ist unter anderem zu denken an:

  • Vorerkrankungen (auch als mögliche Sturzursache),
  • Hypo-/Hyperthermie (Auskühlung, Hitzschlag),
  • Hypoglykämie (Unterzuckerung),
  • Herzrhythmusstörungen

Der vorstehende Text zum Thema „Rettung und Hinweise zur Ersten Hilfe und ärztlichen Versorgung“ ist der Ziffer 04 und 05 der DGUV-Information 204-011 „Erste Hilfe“ (Stand: Januar 2021) entnommen. Auf die Bestimmungen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 wird hingewiesen.

Stand: 04/2023
Webcode: w279