Licht an der Einsatzstelle
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Licht an der Einsatzstelle

Einsatzkräfte sind bei unzureichenden Lichtverhältnissen an Einsatzstellen besonders gefährdet. Zusätzlich verzögert und behindert schlechte Sicht die Einsatztätigkeiten. Voraussetzung für sichere Einsatzstellen ist deshalb die Herstellung ausreichender Sichtverhältnisse durch Beleuchtung.

Gefährdungen entstehen an Einsatzstellen bei nicht ausreichendem Tageslicht oder Dunkelheit insbesondere,

  • wenn Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren nicht erkannt werden,
  • wenn Verkehrswege und Arbeitsplätze unzureichend beleuchtet werden,
  • durch Blendung oder Schattenbildung,
  • durch die eingesetzten Geräte der Einsatzstellenbeleuchtung, z. B. durch umfallende oder zusammenrutschende Teleskopstative, heiße Gehäuse und Schutzscheiben von Scheinwerfern.

Arbeiten bei unzureichenden Lichtverhältnissen führen allgemein

  • zur Erschwerung der Arbeit,
  • zur schnelleren Ermüdung des gesamten Organismus,
  • zu Fehleinschätzungen,
  • zum Übersehen von Unfallgefahren.

Einsatzstellen müssen beleuchtet werden, wenn das Tageslicht nicht ausreicht. Die Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgabe richten.

Blendungen und Schatten beeinträchtigen das Sehvermögen. Blendungen entstehen, wenn eine oder mehrere starke Lichtquellen innerhalb des eigenen Sehfeldes liegen. Schatten entstehen hinter beleuchteten, undurchsichtigen Körpern, z. B. Fahrzeugen. Die Schattenbildung ist dabei von der Art, Stärke und Anzahl der Lichtquellen abhängig.

Blendwirkungen und Schattenbildungen lassen sich am zweckmäßigsten durch hoch liegende Lichtquellen verringern. Eine ausreichende Höhe lässt sich durch Teleskopstative oder ausfahrbare Lichtmasten erreichen.

Mit Wechselstrom zu versorgende Beleuchtungsmittel an Einsatzstellen dürfen nur netzunabhängig über tragbare oder in Fahrzeuge eingebaute Stromerzeuger betrieben werden.

Müssen Beleuchtungsmittel im Einzelfall an ortsfeste, fremde Netze zur Stromversorgung angeschlossen werden, sind besondere Schutzschaltgeräte zwischen Steckdose und Verbraucher zu schalten. Geeignet sind Personenschutzstecker nach DIN VDE 0661, die der Schutzart IP 54 entsprechen, stoßgeschützt und für raue Beanspruchung geeignet sind.

Leitungstrommeln und Geräteanschlussleitungen sind zum Schutz vor Erwärmung ganz abzuwickeln. Nicht abgewickelte Geräteanschlussleitungen können z. B. durch heiße Scheinwerfergehäuse beschädigt werden.

Die Gesamtleitungslänge der an einen Stromerzeuger angeschlossenen Verlängerungsleitungen darf 100 m nicht überschreiten. Dies entspricht der Gesamtlänge von zwei Leitungsrollen nach DIN 14 680 oder DIN EN 61 316.

Dreibein-Teleskopstative zur Aufnahme von Beleuchtungsmitteln sind standsicher aufzustellen und ggf. mit Abspannseilen gegen Umfallen zu sichern.

Die Teleskoprohre sind zum Schutz vor Zusammenrutschen durch festes Andrehen der Flügelschrauben zu sichern. Aufgesetzte Flutlichtstrahler müssen gegen Herabfallen gesichert werden.


Hinweis:

Der vorstehende Text ist dem Abschnitt C7 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 07/2020
Webcode: w154