Reinigen von PSA und Geräten im Feuerwehrhaus
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Reinigen von PSA und Geräten im Feuerwehrhaus

Während an der Einsatzstelle eine Grobreinigung stattgefunden haben soll, wird meist am bzw. im Feuerwehrhaus eine Feinreinigung durchgeführt, soweit dies nicht an eine Fachfirma, andere Feuerwehren oder zentrale Pflegestellen delegiert wird. Auch hierbei muss geeignete PSA getragen werden. Umweltschutzaspekte sind auch zu beachten. So dürfen z. B. nicht alle Abwässer ungereinigt in die Kanalisation gelangen. Bei besonderen Gefahren, wie z. B. Belastung mit Asbestfasern, kann es unter Umständen auch notwendig werden, die Dekontamination durch eine entsprechend zertifizierte Fachfirma durchführen zu lassen.

Die Reinigung der Ausrüstung kann entweder maschinell (z. B. in einer geeigneten Waschmaschine) oder manuell durchgeführt werden. In jedem Fall sind die Herstellerangaben der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände hierfür zu beachten. Für die manuelle Reinigung von z. B. Helmen, Handschuhen, Stiefeln, Handlampen etc. hat sich z. B. folgendes Verfahren bewährt:

  • Zunächst alle entfernbaren Teile wie Bebänderungen, Verschlüsse, Visiere etc. abnehmen. Anhand der Herstellerangaben prüfen, ob evtl. einige abnehmbare Bestandteile davon maschinenwaschbar sind (z. B. die Helmbebänderung).
  • Handwarmes Wasser mit einem neutralen Reinigungsmittel (pH-Wert zwischen 6,0 und 10,5), Dosierung gemäß Herstellerangaben bereitstellen, z. B. in einem ausreichend großen Waschbecken.
  • Die Ausrüstungsgegenstände mit Hilfe einer weichen Bürste oder einem Schwamm gründlich reinigen, jedoch nicht unter Wasser tauchen, wenn der Hersteller dies nicht ausdrücklich zulässt.
  • Handschuhe werden am besten angezogen in das Waschwasser getaucht und durch aneinander reiben gereinigt. Dabei darauf achten, dass kein Waschwasser in das Innere gelangt. Die Innenseite nur mit frischem Waschwasser reinigen und gut ausspülen. Dabei müssen Einmalchemikalienschutzhandschuhe getragen werden.
  • Stiefel können ebenfalls mittels Bürste von außen gereinigt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass kein Waschwasser in das Innere der Stiefel gelangt. Die Innenseite nur mit frischem Waschwasser reinigen und gut ausspülen.
  • Alle Ausrüstungsgegenstände danach gründlich mit klarem Wasser abspülen und gut trocknen lassen.
  • Das Trocknen kann ggf. durch Trockenschränke oder -gebläse beschleunigt werden, wenn die Temperatur der Trockenluft dabei nicht höher als 40°C ist.
  • Werden Gerätschaften (z. B. Funkgeräte, Wärmebildkameras etc.) mit Desinfektionsmittel oder -tüchern gereinigt, so muss vorher geklärt werden, ob die Materialien (Kunststoffe, Gummierungen) mit dem Desinfektionsmittel verträglich sind oder ob das Mittel die Materialen angreift.

Die Reinigung von PSA ist entsprechend der Angaben der Hersteller durchzuführen. Zusätzlich zu den Herstellerangaben sollten aufgrund von Forschungsergebnissen zum Thema Waschen von Feuerwehrschutzkleidungen folgende Hinweise beachtet werden:

  • Grobe Kontamination und Verschmutzung möglichst an der Einsatzstelle abspülen.
  • Industrielle Waschmaschinen verwenden. Sie sind für Dauerbelastungen und die schwere PSA geeigneter als Haushaltswaschmaschinen und verfügen über entsprechende Dosiereinrichtungen.
  • Es ist effektiver weniger PSA in eine Waschtrommel zu legen, als diese komplett zu füllen. Der Wascherfolg bei drei oder mehr Schutzanzügen (Jacke und Hose) ist geringer als bei zwei oder nur einem Schutzanzug. Eine Waschmaschinentrommel ist dann zu voll beladen, wenn die PSA nicht locker „umherfliegen“ und somit gewendet werden kann.
  • Bei starker Kontamination oder Verschmutzung nur einen Satz PSA oder Einzelkleidungsstücke waschen und
  • zwischen zwei Waschgängen einen „Spülwaschgang“ der leeren Maschine einlegen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
  • Den Zeitabstand zwischen Kontamination oder Verschmutzung und Wäsche so gering wie möglich halten.
  • Eine Trocknung in Trocknern erzielt bessere Ergebnisse als eine Trocknung an der Luft oder in Trocknungsräumen.

Bei kontaminierten Druckschläuchen hat es sich bewährt, diese bis zur maschinellen Reinigung in Wasser einzuweichen. Das steigert die Reinigungswirkung der Schlauchwaschmaschine und verhindert eine Kontaminationsverschleppung durch Staubbildung.

Die empfohlene PSA für Reinigungsarbeiten von PSA, Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten ist:

 

Mindestausrüstung:

  • Körperbedeckende Schutzkleidung, z. B. gemäß DIN EN ISO 13688:2013-12, alternativ: Feuerwehrschutzbekleidung, z. B. gemäß HuPF Teil 2 und 3, DIN EN 469:2007-02
  • Wasserdichte Sicherheitsschuhe (S3) gemäß DIN EN 20345:2012-04, alternativ: Feuerwehrschutzschuhe gemäß DIN EN 15090:2012-04, ggf. als Typ 2, Klasse I, Form D („Gummistiefel“)
  • Einmalschutzhandschuhe gemäß DIN EN ISO 374-5:2017-03 „Virus“, ggf. mit langer Stulpe
  • Flüssigkeitsdichte (Einweg-) Schürze mit langen Ärmeln
  • (Einweg) partikelfiltrierende Halbmaske (FFP3) gemäß DIN EN 149:2009-08, z. B. bei der Gefahr der Staubentstehung

Mögliche Ergänzungen (je nach Art der Arbeiten und Gefährdung), z. B.:

  • Augenschutzbrille gemäß DIN EN 166:2002-04
  • Chemikalienschutzhandschuhe gemäß DIN EN 374:2015-03 bzw. DIN EN ISO 374-1:2018-01, Schutzindexklasse 2, ggf. mit langer Stulpe
  • Flüssigkeitsdichter (Einweg-) Schutzanzug gemäß DIN EN 14605:2009-08 (Typ 3)/DIN EN 14126:2004-01/DIN EN 1073-2:2002-10
  • Geeignetes gebläseunterstütztes Filtergerät mit Atemschutzhaube, z. B. gemäß DIN EN 12941: 2017-02 – Entwurf

Hinweis
Der vorstehende Text wurde der Ziffer 5.1 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.

Stand: 11/2020
Webcode: w223