Arbeitsunfall 🔈
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Arbeitsunfall 🔈

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Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Versicherter in ursächlichem Zusammenhang mit seiner (infolge) versicherten Tätigkeit erleidet. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 SGB VII). Als Körperschäden gelten sowohl physische als auch psychische Schäden. Der Körperschaden muss Folge eines erlittenen Unfalls sein. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die bereits vor dem Unfall vorlagen, werden grundsätzlich nicht als Unfallfolge anerkannt. Als Arbeitsunfälle gelten auch Wegeunfälle sowie Unfälle bei Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung eines Arbeitsgerätes.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII sind kraft Gesetzes die Personen unfallversichert, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen. Hierzu zählen auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Stand: 10/2023
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