Braut und Bräutigam formen gemeinsam ein Herz mit ihren Händen vor dem Brautkleid. ©pixabay
FW

Hochzeiten

Eine Teilnahme an Hochzeiten geschieht aus Gründen der privaten Verbundenheit und steht grundsätzlich nicht unter dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Stand: 12/2021
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