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Coronavirus-Pandemie: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeits-/Betriebsmittel

Die Träger der Feuerwehren sind zur Prüfung verpflichtet, ob tatsächlich pandemiebedingt elektrische Prüfungen, zum Beispiel zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft, verschoben werden müssen. Das Ergebnis dieser Prüfung kann in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Den Trägern der Feuerwehren obliegt auch in diesem Zusammenhang eine hohe Eigenverantwortung im Arbeitsschutz. Es wird darauf hingewiesen, dass selbstverständlich vorrangig nur geprüfte Arbeits-/Betriebsmittel eingesetzt werden dürfen. Arbeits-/Betriebsmittel, für die bereits vor März 2020 keine Prüfungen mehr erfolgt sind und somit aktuell nicht geprüft sind, sind auch für den Feuerwehrdienst nicht geeignet.

Die Coronavirus-Pandemie hat u. a. zur Folge, dass wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeits-/Betriebsmitteln nach §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach §5 DGUV Vorschrift 3 und 4 nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden können.

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Stand: 04/2020
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