Erste-Hilfe-Kästen in Feuerwehrhäusern und auf Fahrzeugen ergänzen
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Erste-Hilfe-Kästen in Feuerwehrhäusern und auf Fahrzeugen ergänzen

In kommunalen Feuerwehrhäusern sowie auf Feuerwehrfahrzeugen sind bis zum 30. April 2022 die Standardfüllungen der kleinen und großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157 (kleine Betriebsverbandkästen) und DIN 13169 (große Betriebsverbandkästen) zu ergänzen.

In die Erste-Hilfe-Kästen sind nun medizinische Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut neu aufgenommen worden. Weiterhin sind nun mehr Pflaster enthalten, da diese zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen. Es müssen jedoch keine neuen Verbandskästen beschafft werden. Es ist ausreichend, wenn Materialien normgerecht ergänzt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet dahingehend aktuell eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.

Weiterhin sollte im Kasteninhalt geprüft werden, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum einzelner Artikel und die Sterilität, zum Beispiel von Wundverbänden, noch gegeben sind (Aufdruck). Gegebenenfalls sind diese vom Unternehmen zu ersetzen.

Wie immer stehen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt der Kommunalverwaltung bei tiefergehendem Beratungsbedarf zur Verfügung. Die Stadt oder Gemeinde ist der zuständige Kostenträger.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Auflistung des Erste-Hilfe-Materials (Stand: Februar 2022) zur Verfügung gestellt.

Keywords: Verbandkasten, Verbandskästen, Erste-Hilfe Material, Pflaster, DIN 13164, KFZ-Verbandkasten, medizinische Gesichtsmasken, FF P 2 Masken, corona, covid 19. Infektionsschutz 

Stand: 06/2023
Webcode: w341