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Persönliche Schutzausrüstung

Zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden.

Zur Mindestausstattung gehören:

  • Feuerwehrschutzkleidung
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrschutzschuhe

Spezielle Informationen hierzu können der Broschüre Prävention in NRW 14, Sicher im Einsatz, Persönliche Schutzausrüstung: Beispiele aus der Feuerwehr-Praxis entnommen werden.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat die PSA auszuwählen, aufeinander abzustimmen und zu beschaffen. Darüber hinaus hat sie bzw. er für deren fachgerechte Reinigung und Pflege zu sorgen.

Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Feuerwehrangehörigen individuell passen und sind grundsätzlich für den Gebrauch durch nur eine Person bestimmt. Bei der Auswahl sollten auch die unterschiedlichen Körperformen von Frauen und Männern berücksichtigt werden.

Bei der Kombination von mehreren persönlichen Schutzausrüstungen ist darauf zu achten, dass sich deren Schutzwirkung nicht negativ beeinflusst. Dies soll durch praxisnahe Trageversuche und ggf. in Rücksprache mit Herstellern überprüft werden.

Grundsätzlich hat die Unternehmerin bzw. der Unternehmer vor der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die örtlichen Gegebenheiten, das Einsatzspektrum der Feuerwehr und ggf. auch orthopädische Besonderheiten der Benutzerin oder des Benutzers berücksichtigt.

Für die gängigsten Einsatzszenarien existieren bereits Muster-Gefährdungsbeurteilungen, die in der DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ zusammengefasst sind. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind zudem die landesrechtlichen Vorschriften und die Informationsschriften der Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen.

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Die Feuerwehrschutzkleidung ist so zu wählen, dass auch Gefährdungen durch Unterkühlung, Überhitzung oder durch sonstige klimatische Verhältnisse vermieden werden. Dies kann dazu führen, dass jahreszeitabhängig die Feuerwehrschutzkleidung zu variieren ist.

Für Angehörige der Jugendfeuerwehr, die Gefährdungen ausgesetzt sind, kann es notwendig sein, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen z. B. folgende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt wird:

  • ein Übungsanzug,
  • ein Helm zum Schutz gegen mechanische Gefährdungen (z. B. DIN EN 397),
  • Handschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefährdungen (z. B. DIN EN 388, alle Leistungsstufen mindestens 1),
  • festes geschlossenes Schuhwerk mit gutem Halt, das den Fuß gegen äußere, schädigende Einwirkungen und gegen Ausrutschen schützt (z. B. DIN EN ISO 20345).

Hinweis
Der vorstehende Text ist der Ziffer 3.3 der DGUV Regel 105-049, Feuerwehren entnommen.

Stand: 01/2022
Webcode: w70