Die Fußwege am Feuerwehrhaus müssen so gestaltet sein, dass die ankommenden Einsatzkräfte sicher zum Alarmeingang gelangen können.
Dazu ist insbesondere darauf zu achten, dass die Alarmwege
- kreuzungsfrei zu an- oder ausfahrenden Fahrzeugen angelegt sind,
- auf direktem (kürzesten) Weg zum Alarmeingang verlaufen,
- hindernisfrei und stufenlos sind,
- trittsicher und frei von Stolperstellen sind sowie
- bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begangen werden können.
Der Zugang zum Feuerwehrhaus soll nicht unmittelbar vor den Toren entlang und nicht durch Tore der Fahrzeughallen, sondern separat erfolgen, um Kollisionen mit ausfahrenden Feuerwehrfahrzeugen zu vermeiden.
Bauliche Maßnahmen zur Realisierung der Kreuzungsfreiheit, wie Absperrungen, Zäune o. Ä., müssen Vorrang vor organisatorischen oder verhaltensorientierten Maßnahmen haben, da sie eine höhere Wirksamkeit erreichen.
Hindernisse im Alarmweg sind zu vermeiden. Müssen Höhenunterschiede im Alarmweg überwunden werden, können diese durch Rampen mit möglichst nicht mehr als 6 % Neigung ausgeglichen werden.
Treppen zählen zu den unfallträchtigsten Verkehrswegen. Kann im Einzelfall auf Stufen nicht verzichtet werden, müssen diese jederzeit deutlich erkennbar sowie für die im Einsatz gebotene Eile eingerichtet sein. Das bedeutet z. B., dass
- die Stufen beleuchtet sind bzw. sich von ihrer Umgebung optisch gut abheben und erforderlichenfalls auch die Stufenvorderkanten entsprechend sichtbar sind sowie
- das Schrittmaß entsprechend gewählt wird
(z. B. Auftritt 30 – 32 cm und Steigung 14 – 16 cm).
Das Anrücken der Einsatzkräfte ist in Form einer auf die Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu bewerten. Wirksame Maßnahmen zur Erfüllung von Sicherheit und Gesundheit sind von den Trägern des Brandschutzes, somit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Unterstützung der Leitungen der Feuerwehr, durchzuführen und stetig zu verbessern. Die sicherheitstechnische Beratung erfolgt dabei beispielsweise durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Mein Name ist Florian. Ich möchte Ihnen heute das sichere Anrücken zum Feuerwehrhaus erläutern.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 49, die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. Dort findet man im § 12 Bauliche Anlagen unter dem Absatz 1 folgende Forderung:
„Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.“ Hierbei ist zu beachten, dass baurechtlicher Bestandsschutz im Arbeitsschutzrecht nicht anwendbar ist.
Das Anrücken der Einsatzkräfte ist in Form einer auf die Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu bewerten. Wirksame Maßnahmen zur Erfüllung von Sicherheit und Gesundheit sind von den Trägern des Brandschutzes, somit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Unterstützung der Leitungen der Feuerwehr, durchzuführen und stetig zu verbessern. Die sicherheitstechnische Beratung erfolgt dabei durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die folgenden Punkte sind bei der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Maßnahmen zu betrachten:
- Alarmparkplätze
- Verkehrswege der anrückenden Kräfte
- Verkehrswege der abrückenden Kräfte
- Öffentlicher Bereich wie Bürgersteige und Straßen
- Beleuchtung notwendiger Bereiche
- Bodenbeschaffenheit
- Stolperstellen
Es gibt einen Einsatz, und die freiwilligen Feuerwehrkräfte werden in Kürze anrücken. Doch bevor sie dies tun können, ist Folgendes zu beachten:
Der Einsatz beginnt nicht erst vor dem Feuerwehrhaus, sondern schon deutlich früher. Aber starten wir mal gemeinsam am Anfang.
Das ist Stephan. Er ist ehrenamtliches Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ab jetzt ist Stephan, wenn er sich auf den Weg zum Feuergerätehaus begibt, bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Er startet von zuhause in Richtung Feuerwehrhaus. Gut, dass er trotz der Eile geeignetes Schuhwerk auf dem Weg zur Wache angezogen hat. Hausschuhe oder Flip-Flops sind da nicht zu empfehlen.
Das ist Dennis. Er ist ebenfalls ein ehrenamtliches Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr. Die Alarmierung erreichte ihn auf der Arbeitsstätte. Er fährt mit seinem Fahrrad zum Feuerwehrhaus und ist ebenfalls, seitdem der Melder Alarm schlug und er sich auf den Weg gemacht hat, bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Gut, dass er trotz Eile an seinem Helm gedacht hat und mit einem verkehrssicherem Fahrrad fährt . Es werden noch viele weitere Frauen und Männer gleich am Feuerwehrhaus ankommen.
Ein Mitglied der Einsatzabteilung, das alarmiert wurde, wird aber nicht zum Einsatz kommen, da Alkohol bei einer Geburtstagsfeier getrunken wurde. Die Leitung der Feuerwehr hat hier per Dienstanweisung den Umgang mit Alkohol festgelegt.
Weiterhin wurde von der Leitung der Feuerwehr bestimmt, dass Einsatzkräfte mit ihren privaten Fahrzeugen ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten zum Feuerwehrhaus fahren.
Es ist wichtig, dass alle Feuerwehrangehörige „Sicher und Gesund“ den Einsatz erreich en und auch wieder zurückkehren können. Viele Unfälle und Verletzungen, die der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet werden, passieren schon vor dem Eintreffen am Feuerwehrhaus oder Einsatzfahrzeug.
So, jetzt geht es für Dennis und Stephan aber weiter ins Feuerwehrhaus.
Die Eingangstür im Alarmweg sollte feststellbar sein und nicht so aufschlagen, dass andere Personen davon getroffen werden können.
Zudem helfen ausreichend große und sinnvoll angeordnete Sauberlaufzonen, damit z. B. Regennässe, Schnee oder Schmutz begrenzt werden. Auch hier sollte die Beleuchtung automatisch mit der Alarmierung oder per Bewegungsmelder angehen, damit keiner im Dunkeln nach einem Lichtschalter suchen muss.
Geeignete Bodenbeläge sowie freie, ausreichende Verkehrswege in den Fluren müssen vorhanden sein. Verglasungen in Verkehrs- und Fluchtwegen müssen bruchsicher ausgeführt sein.
In den Umkleiden sollte keine Kleidung, Stiefel oder beispielsweise Taschen auf dem Boden liegen. Das Umkleiden von mehreren Personen gleichzeitig sollte so gestaltet sein, dass nicht alle an einer Stelle stehen, sondern genügend Patz vorhanden ist. Dies kann organisatorisch durch die Löschzugführung vor Ort mit der Vergabe der Spinde geschehen. Das Vorhandensein geeigneter Umkleideräume und Spinde wird dafür natürlich vorausgesetzt.
Schauen wir uns das Ganze noch einmal in Echtzeit aus der Vogelperspektive an, denn mit über 20 Einsatzkräften sieht man schnell, warum eine vernünftige Planung und auch die Ertüchtigung vorhandener Feuerwehrhäuser für ein sicheres Tätigwerden der Einsatzkräfte wichtig und sinnvoll ist.
Zu diesem Einsatz kommen 21 Feuerwehrangehörige, die die Umkleide für Herren nutzen. 4 rüsten sich in der Damenumkleide aus. Ein Unterschied zum Umkleiden in gewerblichen Unternehmen liegt darin, dass sich im Alarmierungsfall unter hohem Zeitdruck mehrere Personen gleichzeitig in den Umkleideräumen umziehen müssen.
Gute Feuerwehrhäuser helfen, Unfälle von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Ziel ist es, dass nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Rettenden sicher und gesund tätig werden können.
So, jetzt sind sie unterwegs auf dem Weg zum Einsatzort. Doch wie sie dahinkommen oder was sie da machen, ist ein anderes Thema und wird in einem anderen Video gezeigt.
Weitere Hinweise, Informationen und Quellen finden Sie auf diesem Portal.
In den Außenbereichen sind die Alarmwege möglichst kreuzungsfrei und geradlinig, eben, trittsicher und hindernisfrei zu den Alarmeingängen zu führen und ausreichend zu beleuchten.
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Fußweg zum Feuerwehrhaus im Alarmfall – Alarmweg“ ist der Ziffer 1.3 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.