Sichere Verkehrswege sind Voraussetzung für reibungslose Betriebsabläufe in und um Feuerwachen. Dies kann z. B. durch eine auf Rot geschaltete Ampelanlage für den öffentlichen Verkehr im Bereich stark befahrener Straßen unterstützt oder geregelt werden. Mindestens sollte eine freie Sicht bei Ein- oder Ausfahrt gewährleistet sein oder mit technischen Mitteln (z. B. Spiegeln) ermöglicht werden.
Zum sicheren Abstellen der Pkw müssen an der Feuerwache für die Einsatzkräfte Pkw-Stellplätze in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden sein. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze für Einsatzkräfte der in der Feuerwache eingestellten Fahrzeuge entsprechen. Jeder Stellplatz sollte 5,5 m lang und 2,5 m breit sein.
Die Verkehrswege von den Pkw-Stellplätzen zur Feuerwehrhaus sollen direkt zum Zugang führen. Sie müssen bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begehbar sein. Hierzu gehört neben Ebenheit, Beleuchtung und Bewertungsgruppe der Rutschgefahr auch das Freihalten von Eis und Schnee. Hier ist im Vorfeld die Verantwortung / Zuständigkeit zu klären. Um häufige Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind Pkw-Stellplätze eben zu gestalten. Unbefestigte Böden, grober Schotter oder Rasengittersteine sind nicht zu verwenden. Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z. B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahrstellen bilden.
Sichere Verkehrswege sind ausreichend entwässert, z. B. durch eine Querneigung von mindestens zwei Prozent. Pflasterdecken oder Plattenbeläge unterstützen die Entwässerung, da das Wasser durch die Fugen versickern kann. Abwasser von Verkehrswegen soll nicht über andere Verkehrsflächen ablaufen. Entwässerungseinrichtungen, wie Rinnen oder Abläufe, sollen vorhanden sein.
Ablaufrinnen, Abflusskanäle und Bodenabläufe müssen kipp- und trittsicher sowie bodengleich abgedeckt sein. Metallroste, z. B. Gitter- und Blechprofilroste, müssen eine Mindestauflagelänge von 30 mm haben sowie gegen Abheben oder Verschieben gesichert sein. Um Stolperstellen an Metallrosten zu vermeiden, müssen die unter Last auftretenden elastischen Durchbiegungen innerhalb bestimmter Grenzen bleiben (kleiner 1/200 Stützweite, aber nicht mehr als 4mm).
Bei Gitterrosten in öffentlichen Verkehrswegen, z. B. vor Eingängen von allgemein zugänglichen Gebäuden, muss die Maschenweite klein gehalten werden. Es sind Roste einzusetzen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten.
Verkehrswege und Parkplätze müssen nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden. Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt für Fußwege 5 und für Parkplätze 10 Lux (ASR A3.4).
Um einen Fußboden sicher begehen zu können, müssen bestimmte Reibungswerte zwischen Schuh und Fußboden vorhanden sein.
- Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V4
- Gehwege in Außenbereichen R 11 oder R 10 V4
Eingangsbereich
Damit beim Betreten des Gebäudes durch den Eintrag von Schmutz und Nässe keine Rutschgefahren entstehen, sind Sauberlaufzonen einzurichten. Sie müssen hinsichtlich ihrer Länge, Breite und des Materials auf den zu erwartenden Personenverkehr ausgelegt sein und in ihrer Laufrichtung über diegesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sein. Sauberlaufzonen müssen gegen Verrutschen gesichert sein.
Der Zugang zur Feuerwache soll nicht durch die Fahrzeughallentore und die dahinterliegenden Stellplätze erfolgen, sondern über einen separaten Zugang, um gefährliche „Begegnungen“, z. B. mit ausfahrenden Einsatzfahrzeugen, zu vermeiden.