Baugruben und Gräben
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Baugruben und Gräben

Einsätze im Bereich von Baugruben und Gräben haben nur einen geringen Anteil an der Summe aller technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren. Sind Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen allerdings erforderlich, geschieht dies in der Regel im Bereich eingestürzter oder nicht standsicherer Baugruben- oder Grabenwände.

Gefährdungen beim Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben entstehen insbesondere durch

  • Erdmassen und nicht standsichere Baugruben- und Grabenwände, wenn
    • Einsatzkräfte durch einbrechende oder nachrutschende Erdmassen verschüttet oder eingequetscht werden können,
    • mangelhaft verbaute Erdwände einstürzen können,
    • durch einstürzende Baugruben- und Grabenwände benachbarte Gebäude und erdverlegte Leitungen beschädigt werden können,
  • das Einsatzumfeld, wenn
    • gefährdete Erdwände durch Einsatzfahrzeuge, Einsatzkräfte oder Einsatzmaßnahmen zusätzlich belastet oder erschüttert werden,
    • an Einsatzstellen durch Bodenunebenheiten, Gräben, Böschungen oder herumliegende Einsatzmittel die Trittsicherheit beeinträchtigt ist,
    • bei schlechter Sicht die Einsatzstellenbeleuchtung unzureichend ist.

Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz getroffen werden, soweit dies zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist.

Bei Einsätzen im Bereich von Baugruben und Gräben ist Fachpersonal hinzuzuziehen, wenn Gefährdungen durch nicht standsichere Baugruben- und Grabenwände oder nachrutschende Erdmassen bestehen. Als Fachberater bieten sich z. B. auf den Baustellen anwesende Fachkräfte der Bauunternehmen, Mitarbeitende der Bauaufsicht und Fachkräfte des THW an.

Einflüsse auf die Bodenstandfestigkeit ergeben sich z. B. aus den Bodeneigenschaften, dem Grundwasserstand, den Witterungseinflüssen, durch Auflasten, Erschütterungen und benachbarte Bauwerke. Mutterboden, Sande, Kiese sind weniger standfest als Lehm, Mergel oder fester Ton.

Einsatzmaßnahmen sind erst dann durchzuführen, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen den Einsturz von Erdwänden und nachrutschende Erdmassen getroffen wurden. Geeignete Maßnahmen sind z. B.

  • schnell absenkbare Verbaueinheiten, soweit diese auf der Baustelle vorhanden und durch Erdbaumaschinen, wie z. B. Bagger, einsetzbar sind,
  • sogenannte Rheinlandringe, die bei einigen Feuerwehren vorgehalten werden,
  • Abstützungen oder Notverbaue mit den auf der Baustelle vorhandenen Mitteln wie Steifen und Holzbohlen.

Mit den auf Rüstwagen vorhandenen Einsatzmitteln der Feuerwehr lassen sich nur sehr beschränkte und in der Regel zeitaufwändige Maßnahmen treffen. Verbleibende Gefahrenbereiche sind im Einsatzumfeld kenntlich zu machen oder abzusperren, z. B. wenn Erdwände nicht gesichert sind.

An Einsatzstellen ist die zusätzliche Belastung oder Erschütterung innerhalb und außerhalb von Baugruben oder Gräben zu vermeiden. Feuerwehrfahrzeuge dürfen deshalb nur mit ausreichendem Abstand zu Baugruben- und Grabenkanten abgestellt werden. Auch in Bereichen standsicherer Erdwände darf nicht dichter als 2 m an Kanten herangefahren werden. Gefährliche Erschütterungen können z. B. schwere Erdbaumaschinen verursachen, die an Einsatzstellen herangeführt und eingesetzt werden sollen.

Schutzstreifen von mindestens 60 cm Breite sind anzulegen, wenn die Ränder betreten werden müssen, z. B. mit Schaltafeln oder Bohlen. Es sollen nur so viel Einsatzkräfte an den Rändern eingesetzt werden, wie unbedingt nötig sind. Hierbei ist eine Absturzsicherung zu beachten.

Einsatzkräfte, die in Baugruben oder Gräben tätig sind, dürfen nicht durch hineinfallende Einsatzmittel, Baumaterialien oder Bodenaushub gefährdet werden. Kanten sind deshalb von Gegenständen und Bodenaushub freizuhalten oder so weit wie möglich zu räumen.

 

Gräben müssen sicher erreichbar sein. In sie soll man nicht hineinspringen. Sichere Zugänge können z. B. durch standsicher hineingestellte Leitern geschaffen werden. Breite Gräben dürfen nicht übersprungen werden. Zum Überqueren können z. B. behelfsmäßige Übergänge aus den auf der Baustelle vorhandenen Baumaterialien hergestellt werden.

Einsatzstellen sind bei schlechter Sicht auszuleuchten. Auf Baustellen ist immer mit Bodenunebenheiten und ungeordneter Materiallagerung zu rechnen.

Der vorstehende Text ist größtenteils dem Abschnitt C29 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 03/2021
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