Schlauchpflege
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Schlauchpflege

Zur sicheren Schlauchpflege gehört insbesondere die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und Einrichtungen in Schlauchpflege-Werkstätten.

Gefährdungen entstehen bei der Schlauchpflege insbesondere durch

  • Mängel an baulichen Anlagen und Einrichtungen, z. B.
  • durch ungeeignete Aufstiege in Türmen,
  • durch nicht rutschhemmend ausgeführte Bodenbeläge,
  • aufgehängte Schläuche, die herunterfallen können,
  • pendelnde Kupplungen aufgehängter Schläuche,
  • platzende Schläuche,
  • Nässe und Zug,
  • Lärm.

Schlauchpflege-Anlagen müssen so gestaltet und eingerichtet sein, dass Gefährdungen beim Umgang mit Schläuchen durch herabfallende Gegenstände und durch Nässe vermieden werden.

In Räumen zur Schlauchpflege besteht erhöhte Rutschgefahr durch Nässe. Bodenbeläge müssen der Bewertungsgruppe R 12 nach der Regel „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (DGUV Regel 108-003) entsprechen. Die Bildung von Wasserlachen muss vermieden sein. Auf den Boden gelangendes Wasser muss abfließen können. Ablauföffnungen, -rinnen und ähnliche Vertiefungen müssen trittsicher und bodengleich abgedeckt sein. Gegen Nässe bei der Schlauchpflege und den Wasserstrahl platzender Schläuche schützen Abschirmungen.

Werden Schläuche in Türmen zur Trocknung aufgehängt, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende Schläuche und pendelnde Schlauchkupplungen gesichert sein, z. B. durch

  • Trennung der Arbeitsplätze und Verkehrswege vom Gefahrenbereich durch Abschrankung,
  • Schutzdächer, die herabfallende Schläuche auffangen.

Bedienelemente von Schlauchaufhängeeinrichtungen müssen so angeordnet sein, dass Bedienende nicht gefährdet werden.

Ist das Besteigen von Türmen zum Ein- und Aushängen von Schläuchen erforderlich, müssen Verkehrswege als Treppen ausgeführt sein. Steigleitern in Türmen sind nur zulässig, wenn der Einbau einer Treppe betrieblich nicht möglich ist. Schläuche dürfen nicht in Verkehrswegen zur Trocknung auslegt werden. Stolper- und Sturzgefahren bilden insbesondere im Stellplatzbereich von Feuerwehrfahrzeugen ausgelegte Schläuche.

Zwischen Fahrzeugen, Transportmitteln für Schläuche und Gebäudeteilen muss bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen ein Verkehrsweg von mindestens 0,5 m verbleiben. Schlauchlager müssen über eine wirksame Raumlüftung verfügen. Regale zur Schlauchlagerung müssen standsicher und ausreichend tragfähig sein. Rollregale und Gitterboxen erleichtern Transportaufgaben. Bei Neubaumaßnahmen sind Teile von Schlauchpflegewerkstätten stufenlos miteinander zu verbinden. Stufenlose Raumverbindungen erleichtern gefahrlose Transportvorgänge.

Die Schlauchreinigung von nicht wasserlöslichen Flecken darf nur mit geeigneten, nicht brennbaren Reinigungsmitteln durchführt werden. Arbeitsplätze, an denen Schlauchreparaturen durch Vulkanisieren ausgeführt werden, müssen über eine wirksame Raumlüftung verfügen.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Sichere Schlauchpflege“ ist dem Abschnitt B8 der DGUV Information 205-010 (Stand: Juli 2011) entnommen.

Stand: 09/2019
Webcode: w107