Sichere Fahrer- und Mannschaftsräume
FW

Sichere Fahrer- und Mannschaftsräume

Fahrer- und Mannschaftsräume von Feuerwehrfahrzeugen müssen so beschaffen sein, dass ein sicheres Einsteigen, Aussteigen und Mitfahren möglich ist. Feuerwehrangehörige müssen in der sicheren Benutzung unterwiesen sein.

Gefährdungen entstehen in und bei der Benutzung von Fahrer- und Mannschaftsräumen insbesondere, wenn

  • vorhandene Sicherheitsgurte nicht angelegt werden,
  • Ausrüstungen, z. B. bei Bremsvorgängen, durch den Fahrzeug-Innenraum geschleudert werden können,
  • beim Ein- oder Aussteigen z. B.
  • aus Fahrzeugen herausgesprungen wird,
  • Haltegriffe oder Aufstiege nicht benutzt werden,
  • in den Bereich gefährlicher Schließkanten an Fahrzeugtüren und Fahrzeugfenstern hineingegriffen wird,
  • gefährliche Kanten oder Vorsprünge von Fahrzeug- oder Zubehörteilen vorhanden sind, z. B. durch
  • unsachgemäß eingebaute Funkgeräte und deren Halterungen,
  • hervorstehende Teile von Atemschutzgeräten.

Für jede im Fahrzeug mitfahrende Person muss ein Sitzplatz vorhanden sein. Nehmen Feuerwehrfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen vorhandene Sicherheitsgurte benutzt werden. Sicherheitsgurte sollten nachgerüstet werden, wenn Verankerungspunkte vorhanden sind. Sicherheitsgurte müssen mit einer Aufrollautomatik versehen sein. Trotz Kopfstützen und Sicherheitsgurt hat sich das Tragen von Helmen bei Einsatzfahrten als nicht nachteilig erwiesen. Sind Sicherheitsgurte eingebaut, müssen auch ausreichend höhenverstellbare Kopfstützen vorhanden sein. Dies gilt nicht für Mannschaftsräume.

Geräte und Ausrüstungen müssen in Fahrer- und Mannschaftsräumen transportsicher gelagert und untergebracht sein. Durch das Nachrüsten von Fahrzeug-Zubehör oder Ausrüstungsteilen dürfen keine gefährlichen Kanten oder Vorsprünge entstehen.

Anforderungen für den Einbau von Atemschutzgeräten in Mannschaftsräumen sind in den Normen DIN 14 502 Teil 2 und EN 1846 Teil 2 festgelegt. Es wird empfohlen, Atemschutzgeräte und deren Halterungen entgegengesetzt zur Fahrtrichtung anzuordnen. Es dürfen keine Geräteteile über Rückenlehnen oder -polster hervorstehen. Jedes Atemschutzgerät muss einzeln entriegelt werden können und gegen unbeabsichtigtes Entriegeln gesichert sein.

Atemschutzgeräte müssen während und nach dem Anlegen in ihren Halterungen gesichert bleiben. Das Entriegeln darf erst nach Stillstand des Fahrzeuges erfolgen. Mit angelegtem Atemschutzgerät sollen Feuerwehrleute nur rückwärts und unter Benutzung der vorhandenen Haltegriffe und Ausstiege aus dem Fahrzeug aussteigen.

Zum sicheren Ein- und Aussteigen müssen die vorhandenen Auftritte und Haltegriffe benutzt werden. Sicheres Ein- und Aussteigen ist dann möglich, wenn sich eine Person mit Händen und Füßen an drei Punkten gleichzeitig festhalten und abstützen kann. Über Reifen, Felgen oder Radnaben darf nicht ein- oder ausgestiegen werden. Gefährliches Aufspringen auf Fahrzeuge und Abspringen von Fahrzeugen ist zu vermeiden.

An den Schließkanten von Türen, insbesondere Schiebetüren, besteht Quetschgefahr. Beim Ein- und Aussteigen sind deshalb vorhandene Haltegriffe zu benutzen und Türholme mit Schließkanten dürfen nicht umfasst werden.

Hinweis:
Der vorstehende Text ist dem Abschnitt C2 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 07/2020
Webcode: w153