Das Be- und Entladen von Feuerwehrfahrzeugen und -anhängern muss leicht und gefahrlos möglich sein. Voraussetzung dafür sind sicher und ergonomisch gestaltete Geräteräume in Fahrzeugen. Feuerwehrangehörige müssen bei Ladevorgängen und beim Transportieren die dafür nötige Übersicht bewahren. Durch Kenntnis von Beladeplänen wird unnötiges und oft hektisches Suchen benötigter Geräte vermieden.
Gefährdungen beim Be- und Entladen von Feuerwehrfahrzeugen entstehen insbesondere durch
- Quetsch- und Scherstellen,
- vorstehende Kanten des Fahrzeugaufbaus und der Beladung,
- nicht ausreichende Zugriffsmöglichkeiten,
- schwere Geräte, z. B. Tragkraftspritzen oder tragbare Stromerzeuger,
- herausrutschende, nachrutschende, herunterfallende oder kippende Beladung
- unzureichende Ladungssicherung,
- ungeeignete Transportgeräte und Transporthilfen,
- nachgebende oder unebene Absetzflächen.
Feuerwehrfahrzeuge und –anhänger müssen so gestaltet sein, dass beim Verladen, Transport oder Entladen der Geräte Gefährdungen vermieden werden. Tragbare Feuerwehrgeräte müssen von so vielen Feuerwehrangehörigen getragen werden, dass diese nicht gefährdet werden.
Generell muss eine feuerwehrtechnische Beladung transportsicher gelagert sein. Geräte müssen so arretiert oder befestigt sein, dass sie sich insbesondere während der Fahrt nicht unbeabsichtigt lösen oder bewegen können. Das Be- und Entladen von Feuerwehrfahrzeugen und -anhängern muss leicht und gefahrlos möglich sein. Abstände zwischen Geräten und Auf- und Einbauten müssen ausreichende Zugriffsmöglichkeiten bieten. An Aufbauten dürfen keine scharfen Kanten, Grate oder gefährlich vorstehende Teile vorhanden sein. Mögliche Quetsch- und Scherstellen müssen z. B. gegen Hineingreifen ausreichend gesichert sein.
Schübe der Fahrzeug-Geräteräume müssen sich selbsttätig verriegeln, leichtgängig und gegen unbeabsichtigtes vollständiges Ausziehen gesichert sein. Arretierungen der Geräte, Schübe und Klappen müssen auch mit Schutzhandschuhen leicht zugänglich und sicher zu handhaben sein. Die Entnahme von Tragkraftspritzen, Stromerzeugern und anderen schweren Geräten muss körpergerecht möglich sein, z. B. durch:
- Gerätelagerung an so tiefer Stelle des Fahrzeugaufbaus, dass sich zwischen Tragegriffen und Boden ergonomisch günstige Griffhöhen ergeben,
- Schräglagerung des Geräteschlittens, z. B. für Tragkraftspritzen,
- eine mechanische Absenkmöglichkeit des Geräteschlittens mit vorteilhafter horizontaler Lagerung.
Feuerwehrfahrzeuge dürfen nicht über die zulässigen Werte hinaus beladen werden. Dies ist insbesondere bei Nachrüstungen oder Umbauten zu beachten.
Feuerwehrfahrzeuge sind an Einsatzstellen so aufzustellen, dass lange Transportwege vermieden werden. Bei der Fahrzeugaufstellung ist darauf zu achten, dass vor Fahrzeugtüren und Geräteräumen möglichst keine Stolpergefahren bestehen. Fahrzeuge und Anhänger müssen vor dem Be- und Entladen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden, z. B. durch Betätigen der Feststellbremse, Einlegen des kleinsten gegenläufigen Ganges oder Unterlegkeile. Durch Kenntnis von Beladeplänen wird unnötiges und oft hektisches Suchen benötigter Geräte vermieden. Schübe und Klappen sollen möglichst nur mit den dafür vorgesehenen Handgriffen bedient werden. Für die Hände werden dadurch Klemm- oder Quetschgefahren vermieden. Feuerwehrschläuche sollen bei der Entnahme aus Schlauchfächern mit beiden Händen so umfasst werden, dass Schlauchkupplungen nicht herunterfallen können.
Zur Entnahme hoch gelagerter Ausrüstungen und Geräte sind die an den Fahrzeugen vorhandenen Aufstiegshilfen und Standflächen zu benutzen. Tragkraftspritzen, Stromerzeuger und andere schwere Geräte müssen von mindestens so vielen Personen getragen werden, wie Handgriffe vorhanden sind. Transportabläufe und Kommandos müssen vorher abgesprochen werden. Anweisungen gibt immer nur eine Person. Beim Heben und Tragen ist eine ergonomische Körperhaltung einzunehmen. Die Wirbelsäule sollte möglichst nur senkrecht durch eine gerade Haltung belastet werden. Lasten sind so zu transportieren, dass Hindernisse und Bodenunebenheiten von den Tragenden erkannt werden können. Der Transport von sichtbehindernden Lasten über Leitern, Böschungen oder Treppen sollte möglichst vermeiden werden. Lasten sind auf ebenen und tragfähigen Flächen oder Unterlagen abzusetzen. Im Werkstattdienst sollte man möglichst Transportgeräte oder Transporthilfen verwenden.
Die Trägheit der Masse macht eine Ladungssicherung unverzichtbar. Bewegte Ladung will ihre Richtung beibehalten. Bei Kurvenfahrten kann das zu seitlichen Ausbrüchen führen. Eine verrutschte Ladung beeinträchtigt das Lenkverhalten und die Stabilität des Fahrzeugs erheblich. Ladungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder ein Umkippen des Fahrzeuges verursachen können. Für die jeweilige Ladung ist nur das geeignete Transportfahrzeug zu benutzen. Der Ladungsschwerpunkt ist auf die Längsmittelachse des Fahrzeugs zu legen.
Der Schwerpunkt des Ladegutes ist niedrig zu halten. Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden. Zulässige Lademaße sind einzuhalten, ggf. sind überstehende Ladungen besonders kenntlich zu machen. Sonder- und Ausnahmegenehmigungen in diesem Zusammenhang sind zu beachten. Die Ladung ist so zu sichern, dass sie nicht in Bewegung geraten kann. Verantwortlich für die Sicherung der Ladung sind der Fahrzeughalter, der Verlader, der Fahrzeugführer und der Maschinist. Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter müssen auf dem Trägerfahrzeug sicher gehalten werden können. Sie dürfen sich während des Fahrbetriebs nicht Gefahr bringend verschieben können.
Hinweis:
Der vorstehende Text ist größtenteils dem Abschnitt C3 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.