Dienstsport (verpflichtend) 🔈
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Dienstsport (verpflichtend) 🔈

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Verpflichtender Dienstsport soll Feuerwehreinsatzkräfte in die Lage versetzen, ihren Dienst ordnungsgemäß und ohne Gefahren für die eigene Gesundheit oder das Leben ausüben zu können. Dienstsport unterscheidet sich damit vom sonst üblichen Betriebssport.

Voraussetzung ist, dass Dienstsport in organisierter Form von der Feuerwehr durchgeführt wird, nicht der Erzielung von sportlichen Höchstleistungen dient, Übungen im weiteren Sinne Bezug auf den Feuerwehrdienst nehmen und unter fachlicher Aufsicht einer Sportübungsleitung stehen. Versichert ist dann nicht nur Lauf- oder Konditionstraining. Auch Sportspiele, wie zum Beispiel Fuß-, Volley- oder Handball, sind im Rahmen des Betriebs- oder Dienstsports versichert.

Stand: 05/2023
Webcode: w266