Audioversion abspielen:
In vielen Kommunen ist es Brauch, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume durch die Feuerwehr, häufig die Jugendfeuerwehr, eingesammelt werden. Das Einsammeln der Weihnachtsbäume durch die Freiwillige Feuerwehr gehört grundsätzlich jedoch nicht zu den originären Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Jedoch können auch im Einzelfall solche Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen versichert sein, mit deren Wahrnehmung sie durch den jeweiligen Dienstherrn beauftragt werden.
Beauftragt also die Verwaltungsspitze einer Kommune die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise mit dem Einsammeln von Weihnachtsbäumen, so stehen die Kameraden und Kameradinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse NRW. Der Versicherungsschutz umfasst die auszuübende Tätigkeit, aber auch die Wege, die in diesem Zusammenhang zurückgelegt werden.
Anders verhält es sich bei der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr hat einen jugendpflegerischen Auftrag und soll das körperliche, geistige und sittliche Wohl der Jugendlichen fördern. Grundsätzlich stehen alle Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich
der Jugendfeuerwehr gehören, unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW besteht jedoch nicht nur bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen, sondern auch bei Tätigkeiten, die der Pflege des Gemeinschaftslebens dienen. Dazu kann ebenfalls das Einsammeln von Weihnachtsbäumen zählen.
Hinweis:
Der vorstehende Text wurde aus dem Magazin "FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2018" entnommen.