Ohrringe und anderer Schmuck im Feuerwehrdienst
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Ohrringe und anderer Schmuck im Feuerwehrdienst

Feuerwehrangehörige möchten manchmal auch im Dienst oder sogar im Einsatzfall nicht auf ihre Ohrringe, Ohrstecker, Piercings oder ähnlichen Schmuck verzichten. Dies kann jedoch durchaus zu schmerzhaften Verletzungen führen. Denn gerade im Einsatzfall kommt es in der Regel dazu, dass durch den Zeitdruck zügig z. B. die Oberbekleidung gewechselt wird. Bleibt dabei ein Pullover oder sonstiges Kleidungsstück z. B. an einem Ohrstecker oder Piercing hängen, können sehr leicht Ohrläppchen oder Augenbrauen angerissen werden. Die Folge wäre eine sehr schmerzhafte Verletzung, die auch bleibende Narben im Gesicht hinterlassen dürfte. Dies sollte wirksam verhindert werden.

Die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) ist auch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren zu beachten. Im § 15 „Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten“ ist das folgende Schutzziel geregelt:

(1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Die Versi­cherten haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.

Insofern sind einzelne Feuerwehrangehörige verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen.  Das Tragen von Schmuckstücken kann zu Verletzungen führen. Daher kann das Tragen von (hervorstehenden) Schmuckstücken insbesondere im Einsatzdienst als Gefährdung bewertet werden.

Für den Fall, dass nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass Schmuck zu Verletzungen führen kann, sollte dieser immer abgelegt werden. Piercings und Ohrringe, die nicht herausgenommen werden können, sollten zumindest wirksam abgeklebt sein.

Eine einfache organisatorische Art und Weise die o. g. Gefährdungen zu minimieren, wäre eine dienstliche Anweisung des Leiters der Feuerwehr. In einer solchen Anweisung kann das Tragen von gefährdenden Schmuckstücken im Feuerwehrdienst generell verboten werden. Den Feuerwehrkräften obliegt dann die Pflicht diese Anweisung zu befolgen.

Stand: 10/2019
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