Auch bei Dunkelheit müssen die Außenanlagen und deren Verkehrswege sicher benutzt werden können.
Alle Verkehrswege sind bei Bedarf ausreichend zu beleuchten. In der Praxis hat sich bewährt, die Beleuchtung außen über Bewegungsmelder oder über die Leitstelle einzuschalten. Somit sind die Verkehrswege bereits für die erste eintreffende Einsatzkraft beleuchtet. Um störende Direktblendungen zu vermeiden, sollten die Leuchten möglichst hoch angebracht werden.
Wird die Beleuchtung unter Nutzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung realisiert, muss sichergestellt sein, dass diese auch durchgängig bei Dunkelheit eingeschaltet ist.
Richtwerte für die Beleuchtungsstärken (E) im Außenbereich von Feuerwehrhäusern:
Bereich | E in lx |
---|---|
Alarmparkplätze | 20* |
Gehwege (Fußgänger) | 10 |
Halleneinfahrten | 50 |
Übungsflächen | 200 |
*) Hier wird die Gestaltung eines kreuzungs- und hindernisfreien PKW-Parkplatzes vorausgesetzt. Ist dies nicht der Fall oder werden auch Übungen auf dem Parkplatz durchgeführt oder Wartungen an Feuerwehrfahrzeugen vorgenommen, werden Nennbeleuchtungsstärken von 50 lx empfohlen. |
Weitere Richtwerte können ASR A3.4 „Beleuchtung“ entnommen werden.
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Beleuchtung der Außenanlagen“ ist der Ziffer 1.6 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.