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Diensträume haben überwiegend Bürofunktion mit Bildschirmarbeitsplätzen, Besprechungs- und Rückzugszonen. Sie müssen hinreichend groß sein, um darin Arbeitsabläufe ohne Behinderung durchführen zu können.
In Diensträumen müssen ausreichende Verkehrsflächen vorhanden sein, damit Beschäftigte ungehindert und ohne Verletzungsgefahr zu ihren Arbeitsplätzen oder Schränken gelangen können. Verkehrswege, die von mehreren Personen benutzt werden, müssen auch als Fluchtwege geeignet sein.
Diensträume müssen entsprechend den anwesenden Personen über eine ausreichend große Grundfläche und lichte Höhe verfügen. Als Orientierungshilfe sollten mindestens 8 m² pro Person und 2,5 m Höhe herangezogen werden. Ausreichender Tageslichteinfall und eine Sichtverbindung nach außen sollten angestrebt werden. Dies kann durch Einbau von Fenstern oder Oberlichtern erreicht werden. Je nach Lage des Raumes ist ein ausreichender Sonnenschutz notwendig.
Fußböden in Diensträumen müssen eben, rutschhemmend (R 9) und frei von Stolperstellen ausgeführt sein. Lassen sich Stufen oder Schwellen aus baulichen Gründen nicht vermeiden, sind sie durch farbliche Gestaltung gut sichtbar zu machen. Schon bei der Planung von Kabelanschlüssen ist auf eine sichere Kabelführung zu achten, damit Stolperstellen wirksam vermieden werden können.
Bei Bildschirmarbeitsplätzen ist zu berücksichtigen, dass Mindestanforderungen bezüglich der Arbeitsumgebung, des Mobiliars, der Beleuchtung und des Zusammenwirkens von Mensch und Technik beachtet werden. Bildschirmarbeit sollte durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden können (Mischarbeitsplatz).
Bei Einrichtung des Dienstraumes ist möglichst auf einen Wechsel zwischen Steh- und Sitzarbeitsplatz zu achten, um Rückenbelastungen zu minimieren.
Diensträume sollten nicht in der Nähe von Lärmquellen geplant werden. Der Beurteilungspegel im Raum sollte 55 dB(A) nicht überschreiten.