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Essen und Trinken ist im Allgemeinen dem privaten und daher nicht versicherten Lebensbereich zuzuordnen.
Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn das Essen und/oder Trinken durch den Feuerwehrdienst bedingt wurde (z. B. Durst bei Hitze oder bei langem Brandeinsatz, Essen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit).
Stand: 01/2024
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