DGUV Regel 105-049 Feuerwehren - Intention
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DGUV Regel 105-049 Feuerwehren - Intention

Der Feuerwehrdienst, insbesondere der Einsatzdienst mit seinen physischen und psychischen Belastungen, unterscheidet sich grundlegend von anderen Tätigkeiten und ist mit erhöhten Anforderungen an die Feuerwehrangehörigen verbunden. Dies gilt insbesondere für den in dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelten ehrenamtlichen Feuerwehrdienst.

Der Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrleute erfolgt im Unterschied zur Berufs- oder Werkfeuerwehr nicht routinemäßig, sie üben unterschiedliche ,,Hauptberufe“ aus. Durch die daraus resultierende fehlende Routine können sich die Gefährdungen im Feuerwehrdienst erhöhen.

An die im Alarmfall genutzten Bereiche außerhalb sowie in Feuerwehrhäusern sind deshalb andere, zum Teil höhere Anforderungen an die technisch-bauliche Sicherheit zu stellen als an Arbeitsstätten. Eine dementsprechende Gestaltung der Feuerwehreinrichtungen sowie eine geeignete Organisation des Feuerwehrdienstes sind Voraussetzungen dafür, dass auch bei der gebotenen Eile der Feuerwehrangehörigen das Unfallrisiko minimiert wird.

Geräte und Ausrüstung der Feuerwehr werden überwiegend auch als Rettungsmittel eingesetzt. Sie müssen im Einsatzfall betriebs- und funktionssicher sein sowie auch in Stresssituationen sicher gehandhabt werden können.

Diese speziellen Anforderungen an Organisation, Einrichtungen und Betrieb sind in der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ berücksichtigt und werden in dieser DGUV Regel näher konkretisiert und erläutert.

Hinweis:
Der vorstehende Text zum Thema „Intention der DGUV Regel 105-049 Feuerwehren. Warum ist ein spezielles Regelwerk für Feuerwehren erforderlich?“ wurde der Seite 6 (Vorbemerkung) der DGUV Regel 105-049 Feuerwehren (Stand: Juni 2018) entnommen.

Die Überschrift wurde zusätzlich hinzugefügt.

Weitere Hinweise:
Die Paragrafentexte der UVV Feuerwehren sind in der DGUV Regel 105-049 Feuerwehren kursiv gedruckt.

Konkretisierungen oder Erläuterungen in der DGUV Regel 105-049 Feuerwehren sind den Paragrafentexten der UVV unmittelbar nachgeordnet.

Stand: 05/2021
Webcode: w273