Führungskräfte - Erkennen von außergewöhnlich belastenden Ereignissen
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Führungskräfte - Erkennen von außergewöhnlich belastenden Ereignissen

Führungskräfte spielen in einer Einsatzorganisation eine wichtige Rolle und tragen besondere Verantwortung. Sie haben ebenfalls eine Fürsorgepflicht und achten in ihrer Einsatzorganisation auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang aller Einsatzkräfte miteinander und untereinander. Sie haben die Gesamtheit aller Belastungen, die sich für die Einsatzkräfte ergeben, im Blick. Ihnen müssen die Strukturen und die Arbeitsweise der PSNV grundsätzlich bekannt sein.

Führungskräfte sollen erkennen können, wann Einsätze eine außergewöhnliche Belastung mit sich bringen und wenn mit ihren Einsatzkräften nach dem Ereignis „etwas nicht stimmt“. Das Miterleben eines traumatischen Ereignisses führt nicht zwangsläufig dazu, dass Betroffene eine behandlungsbedürftige psychische Störung entwickeln. Grundsätzlich sollte bei gewissen Einsatzmerkmalen im Rahmen des Führungsvorganges geprüft werden, ob Maßnahmen der PSNV zur Unterstützung herangezogen werden sollten.

Hierzu gehören z. B. Einsätze:

  • mit schwerverletzten oder toten Kindern
  • mit schwerverletzten oder getöteten Einsatzkräften
  • mit persönlich bekannten Verletzten oder Toten
  • die schwierig und lang andauernd sind
  • bei denen nicht geholfen werden konnte

Beurteilen – Handlungsbedarf feststellen

Bereits während des Einsatzverlaufes müssen Führungskräfte den Bedarf von Maßnahmen der PSNV prüfen. Sollte ein Bedarf erkannt werden, ist die Unterstützung durch die PSNV über die Leitstelle anzufordern.

Für die Beurteilung, ob eine Einsatzkraft eine außergewöhnliche Belastung erlebt hat, gibt es eindeutige Anzeichen. Von besonderer Bedeutung ist, die nachfolgend aufgeführten möglichen Reaktionen und Symptome zu kennen und zu beachten. Der Aufmerksamkeit gegenüber Veränderungen im Verhalten der Einsatzkräfte (z. B. erhöhte Reizbarkeit, Schlafstörungen, Ängstlichkeit, Niedergeschlagenheit) nach einem traumatischen Ereignis kommt eine besondere Bedeutung zu, weil die Folgen häufig zeitversetzt auftreten.


Handeln – PSNV rechtzeitig anfordern und einbinden; Unterstützung zur Betreuung von Betroffenen anfordern

Auch in zunächst als relativ einfach und überschaubar erscheinenden Schadenslagen kann es für Einsatzkräfte belastend sein, wenn sie sich z. B. betroffenen Personen an einer Einsatzstelle persönlich annehmen müssen. Hier sollten rechtzeitig die entsprechenden Kräfte der PSNV-B (z. B. Notfallseelsorge, Kriseninterventions-Team) zur Unterstützung und fachgerechten Betreuung Betroffener angefordert werden.

PSNV als Führungsaufgabe im Einsatz verstehen und berücksichtigen

Gibt es eine komplexere Einsatzlage, bei der z. B. eine Zerstörung in bisher nie dagewesener Größe zu erfassen oder eine größere Anzahl von Personen betroffen ist, sollte eine Beratung der Einsatzleitung durch dafür geschulte Kräfte der Psychosozialen Notfallversorgung sichergestellt werden.

Nachsorgeangebote für die Einsatzkräfte unterbreiten

Werden Belastungen im Einsatz festgestellt bzw. sind Belastungsreaktionen nach einem belastenden Ereignis zu erwarten, ist es die Pflicht der Unternehmerin bzw. des Unternehmers und seiner Führungskräfte, die vorhandenen Maßnahmen der PSNV anzufordern und zur Nutzung der Angebote zu motivieren.

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Helfen – Angebote der Einsatznachsorge umsetzen und Dokumentieren des belastenden Ereignisses

Hilfe und Unterstützung bietet beispielsweise die PSNV-E. Deren Angehörige sind speziell für die Betreuung von Einsatzkräften geschult und haben in der Regel einen Bezug zur anfordernden Organisation. Werden Angebote der PSNV-E organisiert und durch die Einsatzorganisation angeboten, ist die Teilnahme daran freiwillig.

Jede Einsatzkraft sollte die Möglichkeit haben, sich unmittelbar persönlich an eine Person ihres Vertrauens zu wenden, um Hilfe zu erhalten. Diese Person kann z. B. eine Führungskraft, der Hausarzt bzw. die Hausärztin oder auch ein bekanntes Mitglied eines PSNV-E-Teams sein. Verschwiegenheit muss dabei selbstverständlich gewahrt werden.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend und darüber hinausgehende professionelle Hilfe erforderlich sein, muss der zuständige Unfallversicherungsträger informiert werden!

Bei potenziell belastenden Einsätzen, insbesondere z. B. Menschenrettung, Totenbergung, persönliche Betroffenheit, verletzten oder gar getöteten Einsatzkräften, Kindern oder bekannten Personen, sollte ein ausführlicher Einsatzbericht verfasst werden.

Dazu gehört auf jeden Fall die namentliche Erfassung der am Einsatz beteiligten Einsatzkräfte (möglichst mit der Funktion und Tätigkeit, die diese im Einsatz inne hatten, z. B. Einsatzleiter, Einsatzleiterin, Einheitsführer, Einheitsführerin oder mit besonders belastenden Einsatzmaßnahmen betraute Personen), um später dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Ermittlungen zum Geschehen zu erleichtern. Die Einsatzdokumentation sollte sicher aufbewahrt werden.

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Der vorstehende Text und die Grafik wurden der DGUV Information 205-038 "Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte" entnommen.

Die NRW-Systematik von psychosozialer Unterstützung für Einsatzkräfte (PSU) (= Arbeits- und Gesundheitsschutz) und psychosozialer Notfallversorgung für Betroffene (PSNV) weicht in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Bezeichnung der Teams (PSNV-B, PSNV-E) von der DGUV Information 205-038 ab. Die NRW-Systematik ist im gemeinsamen zweiten Positionspapier des Verbandes der Feuerwehren (VdF NRW) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF NRW) in einem Schaubild dargestellt.

Stand: 07/2021
Webcode: w234